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IMPRESSUMSPFLICHT

Hinter jedem Angebot sollte ein Verantwortlicher stehen.
Ohne Impressum, mit lückenhaften oder falschen Angaben.

  1. 01 / 08Die Buchung

    Ein Kunde bucht eine Dienstleistung auf einer Website

    Die Website wirkt seriös: Angebote, Preise und ein Button zum Buchen. Der Kunde zahlt im Voraus.

  2. 02 / 08Das Problem

    Etwas geht schief, und der Kunde will reklamieren

    Die Leistung bleibt aus oder ist nicht das, was versprochen wurde. Wer reklamieren will, muss wissen, wer verantwortlich ist und wie er ihn erreicht.

  3. 03 / 08Das Impressum

    Das Impressum verrät nicht, wer verantwortlich ist

    Manchmal gibt es gar keines. Manchmal fehlen der Name des Anbieters, die Anschrift oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Und manchmal stehen die Angaben da, sind aber falsch.

  4. 04 / 08Der Schaden

    Ohne Verantwortlichen läuft die Reklamation ins Leere

    Ohne Namen und Anschrift kann der Kunde weder reklamieren noch seinen Vertrag widerrufen noch klagen. Und wer sich an die Impressumspflicht hält, ist gegenüber der Konkurrenz im Nachteil.

  5. 05 / 08Die Regel

    Das Impressum ist Pflicht

    § 5 DDG verlangt Namen und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach den §§ 5a und 5b UWG sind Identität und Anschrift des Unternehmers bei einem Angebot wesentliche Informationen. Wer sie vorenthält, handelt unlauter.

  6. 06 / 08Die Prüfung

    Wir suchen den Verantwortlichen dort, wo er stehen muss

    Wir prüfen Impressum, Kontaktseite, Datenschutzerklärung und AGB. Wir halten fest, welche Angaben vorhanden sind, welche fehlen und ob die Identifikationsnummern formal gültig sind.

  7. 07 / 08Die Fallakte

    Jede Lücke wird dokumentiert

    Wir sichern Screenshots der geprüften Seiten mit Webadresse, Datum und Uhrzeit. Dazu kommt die Liste der Angaben, die fehlen oder nicht stimmen. Alles liegt in signierten Dateien, die Dritte überprüfen können.

  8. 08 / 08Die Adressaten

    Die Fallakte geht an die Stellen, die handeln können

    Schaltet die Website Anzeigen, reichen wir die Fallakte bei der Werbeplattform ein. Mit derselben Fallakte können Sie oder Ihr Berater bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale Beschwerde einreichen; Mitbewerber können außerdem selbst abmahnen. Ob und wie sie tätig wird, entscheidet jede Stelle selbst.

    Hinter jedem Angebot sollte ein Verantwortlicher stehen.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Ein Kunde bucht eine Dienstleistung auf einer Website. Die Website eines Dienstleisters öffnet sich mit einem hervorgehobenen Angebot: dem Etikett „Angebot“, dem Preis „49 €“ und der Schaltfläche „Buchen“. Der Mauszeiger klickt auf die Schaltfläche. Rechts erscheint ein Zahlungsbeleg mit dem Betrag „49 €“ und dem Stempel „Bezahlt“.
  2. Etwas geht schief, und der Kunde will reklamieren. Rechts erhält der Zahlungsbeleg über „49 €“ mit dem Stempel „Bezahlt“ ein Warnzeichen. Darunter erscheint ein Blatt mit der Überschrift „Reklamation“; das Feld „An:“ ist leer, daneben blinkt ein Fragezeichen. Auf der Website scrollt der Kunde ganz nach unten, und der Mauszeiger klickt auf den Link „Impressum“.
  3. Das Impressum verrät nicht, wer verantwortlich ist. Der Browser zeigt die Seite „Impressum“ mit fünf Angaben: „Anbieter“ und „Anschrift“ sind leere, rot markierte Felder, „Kontakt“ und „Handelsregister“ sind ausgefüllt, und unter „USt-IdNr.“ steht die Nummer „DE123456789“. Rechts drei Karten, jede mit einem Kreuz: „Fehlt“ mit einer gestrichelt gezeichneten Seite und dem Code „404“, „Unvollständig“ mit mehreren leeren, rot markierten Feldern und „Falsch“ mit der Nummer „DE123456789“ und dem Etikett „Ungültig“.
  4. Ohne Verantwortlichen läuft die Reklamation ins Leere. Das Blatt „Reklamation“ mit dem leeren Feld „An:“ wandert nach rechts und kommt mit dem Stempel „Empfänger unbekannt“ zurück. Darunter werden drei Möglichkeiten durchgestrichen, jede mit einem Kreuz: „Reklamieren“, „Widerrufen“ und „Klagen“.
  5. Das Impressum ist Pflicht. Zwei Karten: „Pflichtangaben“ mit dem Verweis „§ 5 DDG“ und „Identität verschweigen ist unlauter“ mit dem Verweis „§§ 5a, 5b UWG“. Darunter eine Liste mit dem Titel „Impressum“, in der die fünf Angaben nacheinander abgehakt werden: „Anbieter“, „Anschrift“, „Kontakt“, „Handelsregister“ und „USt-IdNr.“.
  6. Wir suchen den Verantwortlichen dort, wo er stehen muss. Der Leuchtturm von VigiaLabs wirft einen Lichtkegel auf die Seite „Impressum“, und eine Scanlinie läuft darüber. Neben jeder Angabe erscheint ein Zeichen: ein Fragezeichen bei „Anbieter“ und „Anschrift“, ein Häkchen bei „Kontakt“ und „Handelsregister“ und ein Kreuz bei „USt-IdNr.“. Rechts die vier geprüften Seiten, jede mit einem Häkchen: „Impressum“, „Kontakt“, „Datenschutz“ und „AGB“. Darunter eine Tabelle mit dem Status jeder Angabe: „Anbieter“, „Nicht gefunden“; „Anschrift“, „Nicht gefunden“; „Kontakt“, „Gefunden“; „Handelsregister“, „Gefunden“; und „USt-IdNr.“, „Ungültig“.
  7. Jede Lücke wird dokumentiert. Eckmarkierungen rahmen die Seite ein, und ein Aufblitzen zeigt die Aufnahme an. Rechts öffnet sich eine Mappe mit dem Titel „Fallakte“ und vier Belegen: „Screenshots“, „Geprüfte Seiten“, „Datum und Uhrzeit“ und „Fehlende Angaben“. Darunter erscheint, neben dem Leuchtturm, das Siegel „Signiertes Manifest“.
  8. Die Fallakte geht an die Stellen, die handeln können. Die Mappe „Fallakte“ erscheint über der geprüften Seite, die in den Hintergrund tritt, und von der Mappe führen drei Wege zu drei Zielen. Der erste führt zu „Werbeplattform“, „Google Ads“, mit dem Etikett „Wir reichen sie ein“ und dem Symbol des Leuchtturms. Der zweite führt zu „Verbraucherzentrale“, „Beschwerde“, mit dem Etikett „Sie oder Ihr Berater“ und dem Symbol einer Person. Der dritte führt zu „Wettbewerbszentrale“, „oder eigene Abmahnung“, ebenfalls mit dem Etikett „Sie oder Ihr Berater“.

KURZ GESAGT

Ohne Verantwortlichen läuft die Reklamation ins Leere

Eine Website sammelt Anfragen oder verkauft Leistungen, lässt aber nicht erkennen, wer verantwortlich ist. Das erschwert die Prüfung des Vertragspartners und Beschwerden. Wir untersuchen sichtbare Informationen und dokumentieren Lücken.

01

Die Buchung

Manche Websites verkaufen Leistungen oder gewinnen Kunden, ohne zu sagen, wer dahintersteht.

02

Das Impressum

Das Impressum fehlt, ist unvollständig oder enthält falsche Angaben.

03

Der Schaden

Geht etwas schief, weiß der Kunde nicht, an wen er sich wenden soll.

04

Die Regel

Das Gesetz verlangt Namen, Anschrift, Kontaktdaten und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

05

Die Prüfung

VigiaLabs prüft die Website, hält fest, was fehlt, und sichert die Belege.

06

Die Adressaten

Mit der Fallakte lassen sich die Werbeplattform, die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale informieren. Sie ist keine Sanktion und kein Zertifikat.

UNSER ANSATZ

Belege vor Vermutungen.

Was wir untersuchen

  • Impressum und Kontakt
  • Identifikation des Anbieters
  • Aufnahmen und geprüfte Seiten

Ihr Nutzen

Ein Überblick über Informationslücken, um Korrekturen zu priorisieren oder Anbieter besser zu bewerten.

  1. 01

    Wir suchen den Verantwortlichen dort, wo er stehen muss

    Wir prüfen Impressum, Kontaktseite, Datenschutzerklärung und AGB. Wir halten fest, welche Angaben vorhanden sind, welche fehlen und ob die Identifikationsnummern formal gültig sind.

  2. 02

    Jede Lücke wird dokumentiert

    Wir sichern Screenshots der geprüften Seiten mit Webadresse, Datum und Uhrzeit. Dazu kommt die Liste der Angaben, die fehlen oder nicht stimmen. Alles liegt in signierten Dateien, die Dritte überprüfen können.

  3. 03

    Die Fallakte geht an die Stellen, die handeln können

    Schaltet die Website Anzeigen, reichen wir die Fallakte bei der Werbeplattform ein. Mit derselben Fallakte können Sie oder Ihr Berater bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale Beschwerde einreichen; Mitbewerber können außerdem selbst abmahnen. Ob und wie sie tätig wird, entscheidet jede Stelle selbst.

BeispielfallVL / ID
ImpressumAnbieterNicht gefundenAnschriftNicht gefundenKontaktGefundenHandelsregisterGefundenUSt-IdNr.Ungültig
ReklamationAn:Empfänger unbekannt
WebsiteWer ist verantwortlich?Dokumentierte Prüfung

Identität und Impressum

Das Impressum ist Pflicht

§ 5 DDG verlangt Namen und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach den §§ 5a und 5b UWG sind Identität und Anschrift des Unternehmers bei einem Angebot wesentliche Informationen. Wer sie vorenthält, handelt unlauter.

Das ImpressumManchmal gibt es gar keines. Manchmal fehlen der Name des Anbieters, die Anschrift oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Und manchmal stehen die Angaben da, sind aber falsch.

  • 01Fehlt
  • 02Unvollständig
  • 03Falsch

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

Impressum
Seite, auf der steht, wer der Anbieter einer Website ist und wie man ihn erreicht. Auch „Anbieterkennzeichnung“ genannt.
Anbieter
Person oder Unternehmen, das für die Website und ihr Angebot verantwortlich ist.
USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens. In Deutschland beginnt sie mit „DE“.
Prüfziffer
Ziffer oder Buchstabe in einer Identifikationsnummer, mit dem sich erfundene oder vertippte Nummern erkennen lassen.
Widerrufsrecht
Recht, einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
§ 5 DDG
Vorschrift des Digitale-Dienste-Gesetzes. Sie verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, sich mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten zu erkennen zu geben.
Irreführung durch Unterlassen
Einem Kunden werden Informationen vorenthalten, die er für seine Entscheidung braucht, etwa wer ihm etwas verkauft (§§ 5a, 5b UWG).
Fallakte
Sammlung der Belege zu einem Fall: Screenshots, Datum, Uhrzeit und Webadressen.

HÄUFIGE FRAGEN

Wer seine Identität verschweigt, konkurriert, ohne für etwas einzustehen.

Eine Website, die ihren Anbieter verschweigt, verkauft, ohne für Reklamationen oder Widerrufe erreichbar zu sein. Diese Lücke festzuhalten, hilft denen, die sich an die Impressumspflicht halten, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Eine Website aus meiner Branche verkauft ohne Impressum. Was kann ich tun?

Sie können festhalten lassen, welche Angaben fehlen, und die Belege den Stellen vorlegen, die handeln können. VigiaLabs prüft Impressum, Kontaktseite, Datenschutzerklärung und AGB und hält fest, welche Angaben vorhanden sind, welche fehlen und ob die Identifikationsnummern formal gültig sind. Schaltet die Website Anzeigen, reicht VigiaLabs die Fallakte bei der Werbeplattform ein.

Welche Angaben muss das Impressum einer Website in Deutschland enthalten?

In Deutschland verlangt § 5 DDG Namen und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach den §§ 5a und 5b UWG sind Identität und Anschrift des Unternehmers bei einem Angebot außerdem wesentliche Informationen; wer sie vorenthält, handelt unlauter.

Ich habe auf einer Website gebucht und weiß nicht, an wen ich meine Reklamation richten soll. Hilft mir dieser Dienst?

Ja, als Nachweis. Ohne Namen und Anschrift lässt sich weder reklamieren noch ein Vertrag widerrufen noch klagen. Die Fallakte hält fest, was die Website angibt und was fehlt, mit Screenshots, Webadresse, Datum und Uhrzeit. Damit können Sie oder Ihr Berater bei der Verbraucherzentrale Beschwerde einreichen; ob und wie sie tätig wird, entscheidet sie selbst.

An welche Stellen kann die Fallakte zu einem fehlenden Impressum gehen?

An drei Stellen. Schaltet die Website Anzeigen, reicht VigiaLabs die Fallakte bei der Werbeplattform ein. Bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale können Sie oder Ihr Berater mit derselben Fallakte Beschwerde einreichen. Eine allgemeine Verbraucherbehörde, die Beschwerden bearbeitet, gibt es in Deutschland nicht; ob und wie sie tätig wird, entscheidet jede Stelle selbst.

Ist die Fallakte eine Sanktion oder ein Zertifikat?

Nein. Die Fallakte ist eine Sammlung von Belegen: Screenshots der geprüften Seiten mit Webadresse, Datum und Uhrzeit sowie die Liste der Angaben, die fehlen oder nicht stimmen, in signierten Dateien, die Dritte überprüfen können. Ob und wie sie tätig wird, entscheidet die Plattform oder die Stelle, die die Fallakte erhält.

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Erzählen Sie uns, was Sie beobachten möchten. Gemeinsam definieren wir einen passenden Umfang für Ihr Unternehmen.

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