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Geografische Herkunftsangaben

HANDWERKLICHE UND INDUSTRIELLE ERZEUGNISSE

Auch der Name eines Handwerks ist geschützt.
In Anzeigen, Onlineshops, auf Marktplätzen und in Domainnamen.

  1. 01 / 08Der Name

    Ein Name, der auch ein Handwerk schützt

    Porcelaine de Limoges, Joyería de Córdoba und Bordado de Guimarães sind als geografische Angaben im Unionsregister eingetragen. Der Schutz gilt in der ganzen Union, also auch in Deutschland. Verwenden darf einen solchen Namen nur der Erzeuger eines Erzeugnisses, das der Produktspezifikation entspricht. Ein deutscher Name ist noch nicht eingetragen.

  2. 02 / 08Die Anzeige

    Auch „Typ Limoges“ spielt auf den Namen an

    Die Verordnung verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“ oder „Fasson“ verwendet wird. Eine Anspielung liegt insbesondere vor, wenn für den europäischen Durchschnittsverbraucher ein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang mit dem geschützten Erzeugnis hergestellt wird.

  3. 03 / 08Der Onlineshop

    Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht

    Ein Fachhändler verkauft eine bestickte Tischdecke „Art Guimarães“, die in einem anderen Land hergestellt wurde, und sagt das auch. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.

  4. 04 / 08Der Marktplatz

    Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen

    Der Schutz gilt auch für Waren, die im Fernabsatz verkauft werden, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. In derselben Trefferliste stehen das geschützte Porzellan und Angebote, die nur seinen Namen nutzen.

  5. 05 / 08Die Domain

    Der geschützte Name in der Internetadresse

    Der Schutz gilt auch für jede Nutzung eines Domainnamens, die diesen Regeln zuwiderläuft. Eine Domain, die den Namen nutzt, um anderen Schmuck zu verkaufen, fällt darunter.

  6. 06 / 08Die Regel

    Was Artikel 40 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2023/2411 gilt seit dem 1. Dezember 2025. Sie schützt eingetragene geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gegen jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung für vergleichbare Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Schnittstellen.

  7. 07 / 08Die Beobachtung

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  8. 08 / 08Die Fallakte

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugergemeinschaft erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen die Artikel 40 und 41 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste.

    Der Name steht wieder für die Herkunft.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Ein Name, der auch ein Handwerk schützt. Ein Browserfenster mit der Überschrift „Drei eingetragene Namen aus dem Unionsregister“ und drei Erzeugnissen, jeweils mit Warengruppe und Name: eine Porzellanvase, „Porzellan“, „Porcelaine de Limoges“; ein Ring, „Schmuck“, „Joyería de Córdoba“; und ein besticktes Tuch, „Stickerei“, „Bordado de Guimarães“. Über jedem erscheint ein goldenes Siegel mit den Buchstaben „g.g.A.“. Rechts unter „Wofür der Name bürgt“ ein großes Siegel „g.g.A.“ und das Etikett „Herkunft und Handwerk geprüft“.
  2. Auch „Typ Limoges“ spielt auf den Namen an. In die Suchmaschine wird „limoges porzellan“ eingegeben. Zwei Anzeigen erscheinen: „Porzellan Typ Limoges“ mit „Lieferung in 24 h · Nicht aus Limoges“, die rot umrandet wird, und „Porcelaine de Limoges g.g.A.“ mit „Mit geschützter geografischer Angabe“. Rechts eine Karte „Was die Anzeige sagt“ mit „Typ Limoges“ und „Lieferung in 24 h“. Darunter steht das Etikett: Auch „Typ“ hilft nicht.
  3. Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht. Die Produktseite eines Onlineshops mit dem Pfad „Start › Tischwäsche › Tischdecken“: ein besticktes Tuch, der Titel „Bestickte Tischdecke Art Guimarães“, wobei „Art Guimarães“ rot und unterstrichen ist, die Zeile „Herkunft: ein anderes Land“, der Preis „39,00 €“ und die Schaltfläche „In den Warenkorb“. Rechts erscheinen drei nummerierte Etiketten. Das erste: „Name ohne Berechtigung genutzt“. Das zweite: Auch „Art“ hilft nicht. Das dritte: „Die echte Herkunft auch nicht“.
  4. Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen. Ein Marktplatz mit der Überschrift „Marktplatz › Wohnen › Porzellan“ zeigt vier Angebote für Teetassen: „Porcelaine de Limoges g.g.A.“ von Verkäufer A, das ein Häkchen erhält; „Teetasse Typ Limoges“ von Verkäufer B und „Teetasse Fasson Limoges“ von Verkäufer C, die rot umrandet und mit einem Kreuz versehen werden; und „Teetasse aus Porzellan“ von Verkäufer D, ohne Markierung. Rechts drei nummerierte Etiketten: „4 Angebote für dasselbe Produkt“, „2 nutzen den Namen unberechtigt“ und „Fernabsatz ist eingeschlossen“.
  5. Der geschützte Name in der Internetadresse. Unter der Überschrift „Adresse des Shops“ zeigt eine große Adresszeile „joyeriadecordoba-24.example“, wobei „joyeriadecordoba“ rot ist, und wird rot umrandet. Darunter der Shop dieser Domain: „Ringe und Ohrringe ab 19 €“ und drei Ringe. Rechts drei nummerierte Etiketten: „Geschützter Name in der Domain“, „Die Verordnung erfasst Domains“ und „Es gelten dieselben Regeln“.
  6. Was Artikel 40 verbietet. Die Trefferliste des Marktplatzes mit ihren Markierungen, rechts eine Karte „Verordnung (EU) 2023/2411 · Artikel 40: Schutz“ mit drei Zeilen, die jeweils ein Häkchen erhalten: „Verwendung für andere Erzeugnisse“, Verboten; „Nachahmung oder Anspielung“, Verboten; und „Onlinehandel und Domainnamen“, Erfasst.
  7. VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht. Der Lichtkegel des Leuchtturms von VigiaLabs streicht über die Trefferliste des Marktplatzes, auf jedem Angebot erscheint ein Erfassungspunkt. Eine Fallakte hält vier Angaben fest: „Datierter Screenshot je Angebot“, „Ausdruck: Typ Limoges“, „Verkäufer und Internetadresse“ und „Norm: Art. 40 VO (EU) 2023/2411“, dazu „Screenshot · Datum · Uhrzeit · URL“.
  8. Der Nachweis, mit dem Sie handeln können. Von der Fallakte führen drei Wege zu „Gemeinschaft“, „Werbetreibender“ und „Plattform“. „Fallakte mit Nachweis“ erscheint, mit „Meldung rechtswidriger Inhalte“ und „Nachverfolgung bis zur Korrektur“. Im Fenster kehren die drei geschützten Erzeugnisse zurück, jedes mit seinem Siegel und einem Häkchen.

KURZ GESAGT

Ein Name, der auch ein Handwerk schützt

Porcelaine de Limoges, Joyería de Córdoba und Bordado de Guimarães sind als geografische Angaben im Unionsregister eingetragen. Der Schutz gilt in der ganzen Union, also auch in Deutschland. Verwenden darf einen solchen Namen nur der Erzeuger eines Erzeugnisses, das der Produktspezifikation entspricht. Ein deutscher Name ist noch nicht eingetragen.

01

Der Name

Eine eingetragene geografische Angabe darf nur der Erzeuger eines Erzeugnisses verwenden, das der Produktspezifikation entspricht.

02

Die Anzeige

„Typ“, „Art“ oder „Fasson“ ändern daran nichts: Der Schutz gilt auch dann.

03

Der Onlineshop

Die wahre Herkunft anzugeben, erlaubt die Verwendung des Namens nicht.

04

Der Marktplatz

Der Schutz gilt auch im Fernabsatz, Online-Marktplätze eingeschlossen.

05

Die Domain

Die Verordnung schützt auch gegen die Nutzung des Namens in einem Domainnamen.

06

Die Beobachtung

VigiaLabs sucht den Namen und sichert jeden Fund mit Nachweis.

UNSER ANSATZ

Ihr Ruf reicht über Ihre Website hinaus.

Was wir untersuchen

  • Markenerwähnungen und Gestaltung
  • Behauptete Netzwerkzugehörigkeit
  • Änderungen beobachteter Seiten

Ihr Nutzen

Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.

  1. 01

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  2. 02

    Was Artikel 40 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2023/2411 gilt seit dem 1. Dezember 2025. Sie schützt eingetragene geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gegen jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung für vergleichbare Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Schnittstellen.

  3. 03

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugergemeinschaft erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen die Artikel 40 und 41 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste.

FÜR WEN

Ein neues Schutzrecht für einen Markt, der längst online verkauft.

Seit dem 1. Dezember 2025 können auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse eine geografische Angabe der Union erhalten. Nach der Verordnung können Erzeugergemeinschaften Fälschungen bekämpfen, indem sie die Verwendung der geografischen Angabe auf dem Markt überwachen, auch auf Online-Schnittstellen (Artikel 45).

01

Erzeugergemeinschaften, Kammern und Verbände

Erfahren Sie, in welchen Anzeigen, Shops und Domains der Name auftaucht und wer ihn unberechtigt nutzt. Bei Verstößen gegen Artikel 40 können die Erzeugervereinigung, berechtigte Erzeuger, die nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen und die Industrie- und Handelskammern Unterlassung verlangen (§ 135 Markengesetz).

02

Betriebe, die die Produktspezifikation einhalten

Wer die Produktspezifikation einhält, konkurriert mit Anbietern, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Artikel 40 verstößt, schuldet dem berechtigten Nutzer der geografischen Angabe Schadensersatz (§ 135 Absatz 2 in Verbindung mit § 128 Absatz 2 Markengesetz).

03

Kanzleien und Patentanwälte

Sie erhalten die Tatsachen fertig dokumentiert, mit Screenshot, Datum und Internetadresse, für eine Abmahnung, eine Meldung an die Plattform oder eine Klage. Klagen aus § 135 Markengesetz sind Kennzeichenstreitsachen; ausschließlich zuständig sind die Landgerichte (§ 140). Wer im geschäftlichen Verkehr entgegen Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a oder b eine geografische Angabe verwendet, sich den geschützten Namen aneignet oder ihn nachahmt, handelt zudem ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 145 Absatz 3 und 5).

STAND DES REGISTERS

Ein Register, das gerade erst entsteht, und eine Frist, die näher rückt.

Das Unionsregister wird vom EUIPO eingerichtet und geführt. Am 7. Oktober 2026 enthielt es 94 Akten, davon 52 mit bereits eingetragenem Namen. Ein deutscher Name war nicht darunter.

01

Der 2. Dezember 2026

Bis zu diesem Tag endet der nationale spezifische Schutz dieser Angaben, außer der Mitgliedstaat hat den Namen zur Eintragung in der Union gemeldet (Artikel 70). Fast alle Akten im Register, 93 von 94, betreffen solche bestehenden Namen, die ein Mitgliedstaat gemeldet hat.

02

Wer vorn liegt

Portugal kommt auf 42 Akten, davon 25 eingetragen; Frankreich auf 25 und 20, die Slowakei auf 11 und 4, Spanien auf 5 und 1. Der erste eingetragene Name war Porcelaine de Limoges am 15. Mai 2026. Italien hat sechs Namen gemeldet, darunter Vetro di Murano; eingetragen ist davon noch keiner.

03

Deutschland

„Solingen“ ist für Schneidwaren durch die Solingenverordnung geschützt, „Glashütte“ für Uhren durch die Glashütteverordnung. Nach Angaben des DPMA endet dieser nationale Schutz am 2. Dezember 2026, sofern bis dahin kein wirksamer Antrag auf EU-weiten Schutz nach Artikel 70 gestellt worden ist. Beide Verordnungen treten seit ihrer Änderung im Januar 2026 an dem Tag außer Kraft, an dem das EUIPO die Angabe auf einen solchen Antrag hin in das Unionsregister einträgt oder über den Antrag anderweitig abschließend entscheidet. Das Register des DPMA führte am 7. Oktober 2026 vier aktive Verfahren: Gefell, Glashütte (Antragseingang 12. März 2026), Gräfenrodaer Gartenzwerge und Solingen (Antragseingang 22. Juni 2026). Im Unionsregister war an diesem Tag noch kein deutscher Name zu finden.

Deutschland

  • Solingen (nationaler Schutz, Antrag beim DPMA)
  • Glashütte (nationaler Schutz, Antrag beim DPMA)
  • Gräfenrodaer Gartenzwerge (Antrag beim DPMA)
  • Gefell (Antrag beim DPMA)

In Frankreich eingetragen

  • Porcelaine de Limoges
  • Tapisserie d’Aubusson
  • Tapis d’Aubusson
  • Dentelle de Calais-Caudry
  • Granit de Bretagne
  • Grenat de Perpignan
  • Siège de Liffol
  • Bois de Chartreuse

In Portugal eingetragen

  • Lenços de Namorados do Minho
  • Bonecos de Estremoz
  • Figurado de Barcelos
  • Bordado de Guimarães
  • Cavaquinho de Portugal
  • Olaria Negra de Bisalhães

In anderen Mitgliedstaaten eingetragen

  • Joyería de Córdoba (Spanien)
  • Vamberecká krajka (Tschechien)
  • Idrijska čipka (Slowenien)
  • Kyjatické hračky (Slowakei)
  • Detvianska výšivka (Slowakei)

Amtliche Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026. Die Zahlen sind eine Zählung im Register des EUIPO zu diesem Datum.

BeispielfallVL / IGP
Marktplatz › Wohnen › PorzellanPorcelaine de Limoges g.g.A.Verkäufer ATeetasse Typ LimogesVerkäufer BTeetasse Fasson LimogesVerkäufer CTeetasse aus PorzellanVerkäufer D
Was die Anzeige sagtPorzellan Typ LimogesLieferung in 24 h · Nicht aus Limoges
Die AnzeigeDer MarktplatzDie Domain

Die Regel

Was Artikel 40 verbietet

Die Verordnung (EU) 2023/2411 gilt seit dem 1. Dezember 2025. Sie schützt eingetragene geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gegen jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung für vergleichbare Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Schnittstellen.

Die BeobachtungWir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  • 01Datierter Screenshot je Angebot
  • 02Ausdruck: Typ Limoges
  • 03Verkäufer und Internetadresse
  • 04Norm: Art. 40 VO (EU) 2023/2411

GEGENÜBER DER PLATTFORM

Die Plattform entscheidet. Die Fallakte belegt, dass sie informiert wurde.

Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.

Was die Verordnung von der Plattform verlangt

  • Den Eingang der Meldung bestätigen
  • Sorgfältig und frei von Willkür entscheiden
  • Die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mitteilen
  • Dienste für Nutzer aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen

Was eine Meldung nicht garantiert

Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.

  1. 01

    Eine Meldung, die die Plattform prüfen kann

    Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.

  2. 02

    Ein Verlauf der Meldungen und Antworten

    VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.

  3. 03

    Wenn der Verstoß andauert

    Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.

  4. 04

    Wenn die Plattform nicht handelt

    Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

Handwerkliches oder industrielles Erzeugnis
Erzeugnis, das vollständig von Hand oder mit einem wichtigen manuellen Beitrag gefertigt wird oder das standardisiert, auch in Serienfertigung und unter Verwendung von Maschinen, hergestellt wird.
Geografische Angabe für ein handwerkliches oder industrielles Erzeugnis
Name eines Erzeugnisses, das aus einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land stammt, dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaft im Wesentlichen auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen ist und bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt.
g.g.A.
Abkürzung für „geschützte geografische Angabe“. Für diese Erzeugnisse gibt es nur diese eine Form, eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) gibt es hier nicht. Unionszeichen, Angabe und Abkürzung dürfen erst nach Veröffentlichung der Entscheidung über die Eintragung auf der Kennzeichnung erscheinen.
Produktspezifikation
Dokument, das den zu schützenden Namen, die Art des Erzeugnisses, seine Beschreibung, das abgegrenzte geografische Gebiet und die Produktionsmethoden enthält. Nur wer sie einhält, darf den Namen verwenden.
Anspielung
Liegt insbesondere dann vor, wenn für den europäischen Durchschnittsverbraucher, der normal informiert, angemessen aufmerksam und verständig ist, ein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang mit dem geschützten Erzeugnis hergestellt wird (Artikel 40 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411).
Erzeugergemeinschaft
Jede Art von Zusammenschluss, ungeachtet der Rechtsform, der sich überwiegend aus Erzeugern des gleichen Erzeugnisses zusammensetzt. Die Verordnung erlaubt ihr, rechtliche Schritte zu ergreifen und die Verwendung der geografischen Angabe auf dem Markt zu überwachen, auch auf Online-Schnittstellen. Das Markengesetz spricht in § 135 von der Erzeugervereinigung.
EUIPO
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Es richtet das Unionsregister der geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse ein und führt es.
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt. Es ist die zuständige Behörde für die nationale Phase: Es prüft den Antrag, führt das nationale Einspruchsverfahren durch und reicht den Antrag danach beim EUIPO ein (§ 130 Markengesetz).
Nationaler spezifischer Schutz
Titel des geistigen Eigentums nach nationalem, regionalem oder lokalem Recht, der eigens die Namen solcher Erzeugnisse schützt, mit Ausnahme von Marken. In Deutschland nennt das DPMA die Solingenverordnung und die Glashütteverordnung. Dieser Schutz endet bis zum 2. Dezember 2026, außer es wird ein Antrag auf Schutz in der Union gestellt (Artikel 70 der Verordnung (EU) 2023/2411).
Geografische Herkunftsangabe
Begriff des Markengesetzes: Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr die geografische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen (§ 126). Für „Solingen“ und „Glashütte“ legen eigene Verordnungen fest, wofür der Name benutzt werden darf: für Schneidwaren, die in allen wesentlichen Herstellungsstufen im Solinger Industriegebiet bearbeitet und fertiggestellt worden sind, und für Uhren, die im Herkunftsgebiet hergestellt worden sind.
Online-Schnittstelle
Website, Teil einer Website oder App, über die ein Erzeugnis angeboten wird: ein Onlineshop oder ein Marktplatz.
Rechtswidrige Inhalte
Informationen, die mit der Werbung, der Verkaufsförderung und dem Verkauf von Erzeugnissen verbunden sind und gegen den Schutz einer eingetragenen geografischen Angabe verstoßen, gelten als rechtswidrige Inhalte im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (Artikel 3 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2022/2065).

HÄUFIGE FRAGEN

Wer den geschützten Namen eines Handwerks nutzt, verschafft sich einen Vorteil.

Porzellan „Typ Limoges“ oder eine Stickerei „Art Guimarães“ verkaufen mit dem Ansehen der Betriebe, die die Produktspezifikation einhalten. Zu beobachten, wo der Name auftaucht, hilft ihnen, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Sind die Namen handwerklicher und industrieller Erzeugnisse im Internet geschützt?

Ja. Die Verordnung (EU) 2023/2411 gilt seit dem 1. Dezember 2025 und schützt eingetragene geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gegen jede kommerzielle Verwendung für vergleichbare Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Schnittstellen. Der Schutz gilt in der ganzen Union, also auch in Deutschland.

Darf man Porzellan als „Typ Limoges“ verkaufen?

Nein, wenn es der Produktspezifikation nicht entspricht. Die Verordnung (EU) 2023/2411 verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“ oder „Fasson“ verwendet wird. Eine Anspielung liegt insbesondere vor, wenn für den europäischen Durchschnittsverbraucher ein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang mit dem geschützten Erzeugnis hergestellt wird.

Was kann eine Erzeugergemeinschaft tun, wenn eine Anzeige oder ein Shop ihre geografische Angabe verwendet?

Eine Erzeugergemeinschaft kann den Fall dokumentieren und melden lassen. Sie erhält die Fallakte, und mit ihrer Zustimmung weist VigiaLabs den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und meldet ihn der Plattform: Was gegen die Artikel 40 und 41 der Verordnung (EU) 2023/2411 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste.

Mein Betrieb hält die Produktspezifikation einer geografischen Angabe ein. Was bedeutet es für mich, wenn andere den Namen unberechtigt nutzen?

Sie konkurrieren mit Anbietern, die die Produktspezifikation nicht einhalten. Porcelaine de Limoges, Joyería de Córdoba und Bordado de Guimarães sind als geografische Angaben im Unionsregister eingetragen, und verwenden darf einen solchen Namen nur der Erzeuger eines Erzeugnisses, das der Produktspezifikation entspricht. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten.

Welche deutschen geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind eingetragen?

Noch keine: Im Unionsregister stand am 7. Oktober 2026 kein deutscher Name; das Register des DPMA führte an diesem Tag vier aktive Verfahren, nämlich Gefell, Glashütte, Gräfenrodaer Gartenzwerge und Solingen. National geschützt sind „Solingen“ für Schneidwaren und „Glashütte“ für Uhren. Nach Angaben des DPMA endet dieser Schutz am 2. Dezember 2026, sofern bis dahin kein wirksamer Antrag auf EU-weiten Schutz gestellt worden ist.

Was passiert, wenn die Plattform die gemeldete Anzeige nicht entfernt?

Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.

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