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Geografische Herkunftsangaben

WEIN UND SPIRITUOSEN

Eine Ursprungsbezeichnung ist kein Weinstil.
In Anzeigen, Onlineshops, auf Marktplätzen und in Domainnamen.

  1. 01 / 08Der Name

    Rheingau, Pfalz, Steinhäger: Namen, die keinem allein gehören

    Rheingau, Pfalz und Steinhäger sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer ein Erzeugnis vermarktet, das der Produktspezifikation entspricht.

  2. 02 / 08Die Anzeige

    Auch „wie im Rheingau“ nutzt den Namen

    Die Verordnung verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „Verfahren“ oder „wie“ verwendet wird. Die Anzeige nutzt ein Ansehen, das ihr nicht gehört.

  3. 03 / 08Der Onlineshop

    Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht

    Ein Fachhändler verkauft einen Wacholderschnaps „Typ Steinhäger“ aus einer anderen Region und sagt das auch. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.

  4. 04 / 08Der Marktplatz

    Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen

    Der Schutz gilt auch für Waren, die im Fernabsatz verkauft werden, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. In derselben Trefferliste stehen der geschützte Wein und Angebote, die nur seinen Namen nutzen.

  5. 05 / 08Die Domain

    Der geschützte Name in der Internetadresse

    Dieselben Regeln gelten für alle in der Union zugänglichen Domainnamen. Eine Domain, die den Namen nutzt, um einen anderen Wein zu verkaufen, fällt unter den Schutz.

  6. 06 / 08Die Regel

    Was Artikel 26 verbietet

    Für Weine und Spirituosen gilt derselbe Schutz wie für Lebensmittel. Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  7. 07 / 08Die Beobachtung

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  8. 08 / 08Die Fallakte

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

    Der Name steht wieder für die Herkunft.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Rheingau, Pfalz, Steinhäger: Namen, die keinem allein gehören. Ein Browserfenster mit der Überschrift „Drei Namen aus dem Register der Europäischen Union“ und drei Flaschen: eine Weinflasche mit „Wein“ und „Rheingau“, eine zweite Weinflasche mit „Wein“ und „Pfalz“ und eine klare Flasche mit „Spirituose“ und „Steinhäger“. Über den beiden Weinen erscheint ein goldenes Siegel mit den Buchstaben „g.U.“, über der Spirituose eines mit „g.A.“. Rechts unter „Wofür der Name bürgt“ ein großes Siegel „g.U.“ und das Etikett „Herkunft und Verfahren geprüft“.
  2. Auch „wie im Rheingau“ nutzt den Namen. In die Suchmaschine wird „rheingau riesling“ eingegeben. Zwei Anzeigen erscheinen: „Riesling wie im Rheingau“ mit „Lieferung in 24 h · Nicht aus dem Rheingau“, die rot umrandet wird, und „Rheingau g.U.“ mit „Mit geschützter Ursprungsbezeichnung“. Rechts eine Karte „Was die Anzeige sagt“ mit „Riesling wie im Rheingau“ und „Lieferung in 24 h“. Darunter steht das Etikett: Auch „wie“ hilft nicht.
  3. Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht. Die Produktseite eines Onlineshops mit dem Pfad „Start › Spirituosen › Wacholder“: eine klare Flasche, der Titel „Wacholderschnaps Typ Steinhäger“, wobei „Typ Steinhäger“ rot und unterstrichen ist, die Zeile „Herkunft: andere Region“, der Preis „12,90 €“ und die Schaltfläche „In den Warenkorb“. Rechts erscheinen drei nummerierte Etiketten. Das erste: „Name ohne Berechtigung genutzt“. Das zweite: Auch „Typ“ hilft nicht. Das dritte: „Die echte Herkunft auch nicht“.
  4. Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen. Ein Marktplatz mit der Überschrift „Marktplatz › Wein › Rotwein“ zeigt vier Angebote für Rotwein: „Spätburgunder Pfalz g.U.“ von Verkäufer A, das ein Häkchen erhält; „Spätburgunder à la Pfalz“ von Verkäufer B und „Rotwein trocken Geschmack Pfalz“ von Verkäufer C, die rot umrandet und mit einem Kreuz versehen werden; und „Rotwein halbtrocken“ von Verkäufer D, ohne Markierung. Rechts drei nummerierte Etiketten: „4 Angebote für dasselbe Produkt“, „2 nutzen den Namen unberechtigt“ und „Fernabsatz ist eingeschlossen“.
  5. Der geschützte Name in der Internetadresse. Eine große Adresszeile mit der Beschriftung „Adresse des Shops“ zeigt „rheingau-kontor.example“, wobei „rheingau“ rot ist, und wird rot umrandet. Darunter der Shop dieser Domain: „Riesling ab 5,90 €“ und drei Flaschen. Rechts drei nummerierte Etiketten: „Geschützter Name in der Domain“, „In der Union zugängliche Domain“ und „Es gelten dieselben Regeln“.
  6. Was Artikel 26 verbietet. Die Trefferliste des Marktplatzes mit ihren Markierungen, rechts eine Karte „Verordnung (EU) 2024/1143 · Artikel 26: Schutz“ mit drei Zeilen, die jeweils ein Häkchen erhalten: „Verwendung für andere Erzeugnisse“, Verboten; „Nachahmung oder Anspielung“, Verboten; und „Onlinehandel und Domainnamen“, Erfasst.
  7. VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht. Der Lichtkegel des Leuchtturms von VigiaLabs streicht über die Trefferliste des Marktplatzes, auf jedem Angebot erscheint ein Erfassungspunkt. Eine Fallakte hält vier Angaben fest: „Datierter Screenshot je Angebot“, „Ausdruck: à la Pfalz“, „Verkäufer und Internetadresse“ und „Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143“, dazu „Screenshot · Datum · Uhrzeit · URL“.
  8. Der Nachweis, mit dem Sie handeln können. Von der Fallakte führen drei Wege zu „Vereinigung“, „Werbetreibender“ und „Plattform“. „Fallakte mit Nachweis“ erscheint, mit „Meldung rechtswidriger Inhalte“ und „Nachverfolgung bis zur Korrektur“. Im Fenster kehren die drei geschützten Flaschen zurück, jede mit ihrem Siegel und einem Häkchen.

KURZ GESAGT

Rheingau, Pfalz, Steinhäger: Namen, die keinem allein gehören

Rheingau, Pfalz und Steinhäger sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer ein Erzeugnis vermarktet, das der Produktspezifikation entspricht.

01

Der Name

Einen eingetragenen Namen darf nur verwenden, wer einen Wein oder eine Spirituose verkauft, die der Produktspezifikation entsprechen.

02

Die Anzeige

„Typ“, „à la“ oder „wie“ ändern daran nichts: Der Schutz gilt auch dann.

03

Der Onlineshop

Die wahre Herkunft anzugeben, erlaubt die Verwendung des Namens nicht.

04

Der Marktplatz

Der Schutz gilt auch im Fernabsatz, Online-Marktplätze eingeschlossen.

05

Die Domain

Dieselben Regeln gelten für Domainnamen, die in der Union zugänglich sind.

06

Die Beobachtung

VigiaLabs sucht den Namen und sichert jeden Fund mit Nachweis.

UNSER ANSATZ

Ihr Ruf reicht über Ihre Website hinaus.

Was wir untersuchen

  • Markenerwähnungen und Gestaltung
  • Behauptete Netzwerkzugehörigkeit
  • Änderungen beobachteter Seiten

Ihr Nutzen

Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.

  1. 01

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  2. 02

    Was Artikel 26 verbietet

    Für Weine und Spirituosen gilt derselbe Schutz wie für Lebensmittel. Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  3. 03

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

FÜR WEN

Wer ein Anbaugebiet hütet, muss sehen, wo sein Name verkauft wird.

Deutschland hat 46 eingetragene Weinnamen, 19 g.U. und 27 g.g.A., sowie 36 geografische Angaben für Spirituosen. Nach dem Weingesetz ist Qualitätswein ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Landwein ein Wein mit geschützter geografischer Angabe (§ 2 Nr. 24 und 25).

01

Erzeugervereinigungen und Branchenverbände

Erfahren Sie, in welchen Anzeigen, Shops und Domains der Name auftaucht und wer ihn unberechtigt nutzt. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz erfasst auch Wein und Spirituosen (§ 1). Erzeugervereinigungen und anerkannte Branchenverbände, deren Zielsetzung den Schutz gegen solche Verstöße umfasst, können danach Beseitigung und Unterlassung verlangen, wenn im geschäftlichen Verkehr gegen Artikel 26 oder gegen Artikel 103 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verstoßen wird und ihre Interessen dadurch beeinträchtigt werden (§ 29).

02

Weingüter, Genossenschaften und Brennereien

Wer die Produktspezifikation einhält, konkurriert mit Anbietern, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Dieselben Ansprüche stehen auch den Erzeugern selbst zu; wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, schuldet dem berechtigten Nutzer des Namens Schadensersatz (§ 29 AgrarGeoSchDG).

03

Kanzleien und Patentanwälte

Sie erhalten die Tatsachen fertig dokumentiert, mit Screenshot, Datum und Internetadresse, für eine Abmahnung, eine Meldung an die Plattform oder eine Klage. Klagen aus § 29 AgrarGeoSchDG gelten als Kennzeichenstreitsachen (§ 38). Wer eine eingetragene Angabe im geschäftlichen Verkehr vorsätzlich oder fahrlässig für nicht erfasste Erzeugnisse verwendet, sie sich aneignet oder sie nachahmt, handelt zudem ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 40). Das Weingesetz schützt außerdem die Namen von Lagen, Bereichen und Gemeinden vor irreführender Benutzung (§ 22b).

WAS DER GERICHTSHOF ENTSCHIEDEN HAT

Drei Urteile zeigen, wie weit der Schutz reicht.

Sie ergingen zu den früheren Vorschriften für Wein und Spirituosen; zwei gehen auf Vorlagen deutscher Gerichte zurück. Seit 2024 steht der Schutz für beide in Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143.

01

Die wahre Herkunft zu nennen, genügt nicht

Ein in Schwaben hergestellter Whisky wurde über eine Website als „Glen Buchenbach“ vertrieben; auf dem Etikett stand „Deutsches Erzeugnis“. Auf Vorlage des Landgerichts Hamburg entschied der Gerichtshof 2018: Bei der Frage, ob eine Anspielung auf die geografische Angabe „Scotch Whisky“ vorliegt, sind das Umfeld der Bezeichnung und eine Angabe über den wahren Ursprung des Erzeugnisses nicht zu berücksichtigen (Rechtssache C-44/17).

02

Der Name als Zutat

Ein Tiefkühlprodukt wurde als „Champagner Sorbet“ verkauft. Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschied der Gerichtshof 2017: Wer eine geschützte Ursprungsbezeichnung in der Bezeichnung eines Lebensmittels verwendet, das sie als Zutat enthält, nutzt ihr Ansehen aus, wenn das Lebensmittel nicht als wesentliche Eigenschaft einen Geschmack aufweist, der hauptsächlich durch diese Zutat hervorgerufen wird (Rechtssache C-393/16).

03

Auch gegenüber Dienstleistungen

Tapas-Bars in Spanien wurden mit dem Zeichen „Champanillo“ beworben. Der Gerichtshof entschied 2021: Der Schutz erfasst Handlungen, die sich auf Erzeugnisse wie auf Dienstleistungen beziehen, und eine Anspielung liegt vor, wenn der Name beim europäischen Durchschnittsverbraucher einen hinreichend unmittelbaren und eindeutigen gedanklichen Zusammenhang mit der geschützten Bezeichnung herstellt (Rechtssache C-783/19).

Weine mit g.U.

  • Rheingau
  • Pfalz
  • Franken
  • Rheinhessen
  • Baden
  • Württemberg
  • Mosel
  • Nahe
  • Ahr
  • Mittelrhein
  • Hessische Bergstraße
  • Saale-Unstrut
  • Sachsen
  • Würzburger Stein-Berg
  • Bürgstadter Berg

Weine mit g.g.A. (Landwein)

  • Landwein Rhein
  • Pfälzer Landwein
  • Badischer Landwein
  • Rheingauer Landwein
  • Landwein Main
  • Schwäbischer Landwein
  • Sächsischer Landwein

Spirituosen

  • Steinhäger
  • Schwarzwälder Kirschwasser
  • Korn / Kornbrand
  • Deutscher Weinbrand
  • Pfälzer Weinbrand
  • Fränkischer Obstler
  • Bayerischer Gebirgsenzian
  • Bärwurz
  • Berliner Kümmel
  • Ostfriesischer Korngenever

Glühwein (g.g.A.)

  • Nürnberger Glühwein
  • Thüringer Glühwein

Amtliche Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026. Die Zahlen sind eine Zählung im Unionsregister zu diesem Datum.

BeispielfallVL / VINO
Marktplatz › Wein › RotweinSpätburgunder Pfalz g.U.Verkäufer ASpätburgunder à la PfalzVerkäufer BRotwein trocken Geschmack PfalzVerkäufer CRotwein halbtrockenVerkäufer D
Was die Anzeige sagtRiesling wie im RheingauLieferung in 24 h · Nicht aus dem Rheingau
Die AnzeigeDer MarktplatzDie Domain

Die Regel

Was Artikel 26 verbietet

Für Weine und Spirituosen gilt derselbe Schutz wie für Lebensmittel. Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

Die BeobachtungWir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  • 01Datierter Screenshot je Angebot
  • 02Ausdruck: à la Pfalz
  • 03Verkäufer und Internetadresse
  • 04Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143

GEGENÜBER DER PLATTFORM

Die Plattform entscheidet. Die Fallakte belegt, dass sie informiert wurde.

Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.

Was die Verordnung von der Plattform verlangt

  • Den Eingang der Meldung bestätigen
  • Sorgfältig und frei von Willkür entscheiden
  • Die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mitteilen
  • Dienste für Nutzer aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen

Was eine Meldung nicht garantiert

Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.

  1. 01

    Eine Meldung, die die Plattform prüfen kann

    Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.

  2. 02

    Ein Verlauf der Meldungen und Antworten

    VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.

  3. 03

    Wenn der Verstoß andauert

    Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.

  4. 04

    Wenn die Plattform nicht handelt

    Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

g.U. bei Wein
Name eines Weins, der seine Qualität oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen verdankt, aus Weintrauben gewonnen wird, die ausschließlich aus dem Gebiet stammen, und dort hergestellt wird.
g.g.A. bei Wein
Name eines Weins, dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften auf den geografischen Ursprung zurückzuführen sind, bei dem mindestens 85 % der Trauben aus dem Gebiet stammen und der dort hergestellt wird.
Qualitätswein, Prädikatswein, Landwein
Bezeichnungen des deutschen Weingesetzes. Qualitätswein und Prädikatswein sind Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, die eine amtliche Qualitätsprüfung durchlaufen haben; Landwein ist ein Wein mit geschützter geografischer Angabe (§ 2 Nr. 24, 25 und 27). Für Qualitäts- und Prädikatswein legt das Gesetz 13 bestimmte Anbaugebiete fest, von Ahr bis Württemberg (§ 3).
Geografische Angabe bei Spirituosen (g.A.)
Einzige Schutzform für Spirituosen: Zwischen g.U. und g.g.A. wird nicht unterschieden. Steinhäger und Schwarzwälder Kirschwasser sind geografische Angaben.
Produktspezifikation
Dokument, das das Erzeugnis, das abgegrenzte Gebiet und das Verfahren zu seiner Gewinnung beschreibt. Nur wer sie einhält, darf den Namen verwenden.
Anspielung
Liegt vor, wenn ein Begriff, ein Zeichen oder eine Aufmachung beim europäischen Durchschnittsverbraucher einen hinreichend unmittelbaren und eindeutigen gedanklichen Zusammenhang mit dem geschützten Namen herstellt, auch wenn der Name nicht vollständig verwendet wird.
Erzeugervereinigung
Zusammenschluss von Erzeugern desselben Erzeugnisses, ungeachtet der Rechtsform. Die Verordnung erlaubt ihr, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen und die Verwendung des Namens auf dem Markt zu überwachen. Das deutsche Gesetz unterscheidet antragstellende, allgemeine und anerkannte Erzeugervereinigungen (§ 2 AgrarGeoSchDG).
Geografische Bezeichnung (Weingesetz)
Namen von Lagen und Bereichen, die in die Weinbergsrolle eingetragen sind, sowie Namen von Gemeinden und Ortsteilen. Sie dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht für Erzeugnisse anderer Herkunft benutzt werden, wenn dadurch eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft besteht (§ 22b Weingesetz).
Online-Benutzeroberfläche
Website, Teil einer Website oder App, über die ein Erzeugnis angeboten wird: ein Onlineshop oder ein Marktplatz.
Rechtswidrige Inhalte
Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen. Was gegen den Schutz eines eingetragenen Namens verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065).

HÄUFIGE FRAGEN

Wer den Namen eines Anbaugebiets nutzt, verschafft sich einen Vorteil.

Ein Riesling „wie im Rheingau“ oder ein Wacholderschnaps „Typ Steinhäger“ verkaufen mit einem Ansehen, das die berechtigten Erzeuger aufgebaut haben. Zu beobachten, wo der Name auftaucht, hilft ihnen, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Darf man einen Wein als „wie im Rheingau“ oder einen Wacholderschnaps als „Typ Steinhäger“ bewerben?

Nein, sofern das Erzeugnis nicht unter die Eintragung fällt. Die Verordnung (EU) 2024/1143 verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „Verfahren“ oder „wie“ verwendet wird. Eine solche Anzeige nutzt ein Ansehen, das ihr nicht gehört.

Was kann eine Erzeugervereinigung oder ein Branchenverband tun, wenn ein Onlineshop oder eine Domain den Namen des Anbaugebiets verwendet?

Eine Erzeugervereinigung oder ein Branchenverband kann den Fall dokumentieren und melden lassen. VigiaLabs durchsucht Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains und übergibt der Erzeugervereinigung die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weist VigiaLabs den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und meldet ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

Mein Weingut erzeugt Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Was bedeutet es für mich, wenn andere den Namen unberechtigt nutzen?

Sie konkurrieren mit Anbietern, die die Produktspezifikation nicht einhalten. Rheingau, Pfalz und Steinhäger sind im Register der Europäischen Union eingetragen, und verwenden darf einen solchen Namen nur, wer ein Erzeugnis vermarktet, das der Produktspezifikation entspricht. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten.

Ist die Verwendung des geschützten Namens erlaubt, wenn die tatsächliche Herkunft des Weins angegeben wird?

Nein. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2018 zu einem in Schwaben hergestellten Whisky, der als „Glen Buchenbach“ vertrieben wurde: Bei der Frage, ob eine Anspielung vorliegt, sind das Umfeld der Bezeichnung und eine Angabe über den wahren Ursprung nicht zu berücksichtigen (Rechtssache C-44/17).

Gilt der Schutz einer Ursprungsbezeichnung auch gegenüber Bars, Geschäften oder anderen Dienstleistungen, die den Namen verwenden?

Ja. Tapas-Bars in Spanien wurden mit dem Zeichen „Champanillo“ beworben, und der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2021, dass der Schutz einer Ursprungsbezeichnung Handlungen erfasst, die sich auf Erzeugnisse wie auf Dienstleistungen beziehen (Rechtssache C-783/19).

Was passiert, wenn die Plattform die gemeldete Anzeige nicht entfernt?

Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.

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