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Geografische Herkunftsangaben

SCHUTZ VON MARKE UND IBÉRICO-IDENTITÄT

„Pata Negra“ ist eine Garantie, kein Werbeversprechen.
In Onlineshops, Anzeigen und Suchergebnissen.

  1. 01 / 08Die Suche

    Ein Kunde sucht einen „Pata Negra“-Schinken

    Er erwartet einen Bellota-Schinken (Eichelmast) 100 % Ibérico: den einzigen mit schwarzer Plombe und den einzigen, der in Spanien, wo er hergestellt wird, so heißen darf.

  2. 02 / 08Die Kategorie

    Die Kategorie „Pata Negra“ mischt Qualitäten

    Neben dem 100 % Ibérico stehen Schinken aus Bellota 50 %, Cebo de Campo (Freilandhaltung) und Cebo (Stallhaltung). Der Shop erklärt selbst, dass Pata Negra das schwarze Band trägt.

  3. 03 / 08Die Plombe

    Ein schwarzes Etikett ist keine schwarze Plombe

    Das Etikett der Marke darf schwarz sein. Die Qualität bescheinigt die nummerierte Plombe: Hier ist sie rot, also Bellota Ibérico, nicht 100 %.

  4. 04 / 08Die Regel

    „Pata Negra“ nur mit schwarzer Plombe

    Die spanische Qualitätsnorm für Ibérico-Erzeugnisse (Königliches Dekret 4/2014) behält die Angabe dem Bellota-Schinken 100 % Ibérico vor. In Deutschland dürfen Lebensmittel nicht mit irreführenden Informationen in den Verkehr gebracht oder beworben werden (§ 11 LFGB).

  5. 05 / 08Die Metadaten

    Die Täuschung steckt auch im Code

    „Ibérico Puro“, ein Begriff, den die spanische Norm verbietet, bei einem Schinken mit 50 % Ibérico, und eine Ursprungsbezeichnung, die das Produkt nicht hat, stehen in Titel und Beschreibung, die Suchmaschinen anzeigen.

  6. 06 / 08Das Ungleichgewicht

    Wer korrekt kennzeichnet, ist im Nachteil

    Die Anzeige, die „Pata Negra“ zu jedem Preis verspricht, bekommt die Klicks, zulasten des Shops, der jede Plombe respektiert.

  7. 07 / 08Die Beobachtung

    Wir erkennen jeden Widerspruch

    Wir gleichen Text, Bild, Plombe und Metadaten ab und dokumentieren jeden Befund mit Screenshot, Datum, Uhrzeit und URL.

  8. 08 / 08Die Korrektur

    Wir arbeiten daran, dass „Pata Negra“ wieder eine Garantie ist

    Wir reichen die Fallakte bei Google Ads ein. Mit derselben Fallakte können Sie oder Ihr Berater sich an die Lebensmittelüberwachung Ihrer Kommune oder an die Wettbewerbszentrale wenden und, wenn eine Ursprungsbezeichnung betroffen ist, an deren Kontrollrat in Spanien. Die Entscheidung liegt bei ihnen; unsere Aufgabe ist es, dass ihnen alle Belege vorliegen.

    Pata Negra ist eine Garantie. Kein Werbeversprechen.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Ein Kunde sucht einen „Pata Negra“-Schinken. Im Browser wird „pata negra schinken“ eingegeben. Zwei Anzeigen erscheinen: „Pata-Negra-Schinken · ab 99 €“ und „Bellota-Schinken 100 % Ibérico · Schwarze Plombe · zertifiziert“. Rechts ein Schinken mit schwarzer Plombe unter der Überschrift „Was der Kunde erwartet“.
  2. Die Kategorie „Pata Negra“ mischt Qualitäten. Der Shop zeigt die Kategorie „Pata-Negra-Schinken“ mit vier Schinken: Bellota 100 % Ibérico mit schwarzer Plombe und Häkchen sowie drei mit rotem Kreuz: Bellota 50 % mit roter Plombe, Cebo de Campo 50 % mit grüner Plombe und Cebo 50 % mit weißer Plombe. Rechts der Kategorietext: „Pata Negra trägt immer das schwarze Band und ist 100 % Ibérico“, gefolgt von „Enthält aber“ und den drei Qualitäten.
  3. Ein schwarzes Etikett ist keine schwarze Plombe. Produktseite „Bellota-Schinken 50 % Ibérico“ für 399 € mit dem Hinweis „In Pata-Negra-Schinken“. Ein roter Kreis pulsiert über der Plombe. Eine Lupe vergrößert den oberen Teil des Schinkens: Das Markenetikett ist schwarz, die Plombe rot.
  4. „Pata Negra“ nur mit schwarzer Plombe. Tabelle „Spanische Norm · RD 4/2014“ mit den vier Plombenfarben. Schwarz, Bellota 100 % Ibérico: darf „Pata Negra“ heißen. Rot, Bellota Ibérico; Grün, Cebo de Campo Ibérico; und Weiß, Cebo Ibérico: alle drei mit Kreuz.
  5. Die Täuschung steckt auch im Code. Code der Produktseite mit drei rot markierten Stellen: der Titel „Ibérico Puro Bellota-Schinken 50%“, die Beschreibung „Jabugo-Schinken kaufen…“ und der Link zu „pata-negra-schinken“. Rechts das Suchergebnis mit diesem Titel und dieser Beschreibung sowie drei Hinweise: „Puro“ bei 50 % Ibérico; „Jabugo“ ohne g.U.; und Kategorie „Pata Negra“.
  6. Wer korrekt kennzeichnet, ist im Nachteil. Ein Cursor klickt auf die Anzeige „Pata-Negra-Schinken · ab 99 €“, drei Anrufsymbole erscheinen; die Anzeige, die die Plombe respektiert, verblasst. Eine Waage neigt sich: „Alles ‚Pata Negra‘“ wiegt schwerer als „Achtet die Plombe“.
  7. Wir erkennen jeden Widerspruch. Der Leuchtturm von VigiaLabs streift über die Kategorie, Eckmarken rahmen die drei Schinken ein, die kein Pata Negra sind. Eine Fallakte hält vier Befunde fest: „Pata Negra“ bei 50 % und Cebo, rote Plombe auf dem Foto, „Ibérico Puro“ im Titel und g.U. in den Metadaten ohne Zertifikat, dazu „Screenshot · Datum · Uhrzeit · URL“.
  8. Wir arbeiten daran, dass „Pata Negra“ wieder eine Garantie ist. Von der Fallakte führen drei Wege zu drei Stellen: Google Ads, Verbraucherschutz und Consejo Regulador, dem Kontrollrat. „Meldung mit Belegen gesendet“ erscheint, mit Nachprüfung nach 7 und 30 Tagen und Beobachtung von Wiederholungen. Im Shop verlassen die drei Schinken, die kein Pata Negra sind, die Kategorie, und der Hinweis „Nur Schwarz“ erscheint.

KURZ GESAGT

Die Kategorie „Pata Negra“ mischt Qualitäten

Neben dem 100 % Ibérico stehen Schinken aus Bellota 50 %, Cebo de Campo (Freilandhaltung) und Cebo (Stallhaltung). Der Shop erklärt selbst, dass Pata Negra das schwarze Band trägt.

01

Die Regel

In Spanien, wo er hergestellt wird, darf nur Bellota-Schinken 100 % Ibérico „Pata Negra“ heißen.

02

Die Plombe

Dieser Schinken trägt eine schwarze Plombe.

03

Die Kategorie

Manche Shops nennen auch Schinken anderer Qualitäten „Pata Negra“.

04

Das Ungleichgewicht

Das täuscht den Kunden und schadet allen, die korrekt verkaufen.

05

Die Beobachtung

VigiaLabs prüft die Shops, sichert die Belege und bereitet die Fallakte für die Stellen vor, die handeln können.

06

Die Korrektur

Die Plattform oder die zuständige Stelle entscheidet, was geschieht.

UNSER ANSATZ

Ihr Ruf reicht über Ihre Website hinaus.

Was wir untersuchen

  • Markenerwähnungen und Gestaltung
  • Behauptete Netzwerkzugehörigkeit
  • Änderungen beobachteter Seiten

Ihr Nutzen

Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.

  1. 01

    Die Täuschung steckt auch im Code

    „Ibérico Puro“, ein Begriff, den die spanische Norm verbietet, bei einem Schinken mit 50 % Ibérico, und eine Ursprungsbezeichnung, die das Produkt nicht hat, stehen in Titel und Beschreibung, die Suchmaschinen anzeigen.

  2. 02

    Wir erkennen jeden Widerspruch

    Wir gleichen Text, Bild, Plombe und Metadaten ab und dokumentieren jeden Befund mit Screenshot, Datum, Uhrzeit und URL.

  3. 03

    Wir arbeiten daran, dass „Pata Negra“ wieder eine Garantie ist

    Wir reichen die Fallakte bei Google Ads ein. Mit derselben Fallakte können Sie oder Ihr Berater sich an die Lebensmittelüberwachung Ihrer Kommune oder an die Wettbewerbszentrale wenden und, wenn eine Ursprungsbezeichnung betroffen ist, an deren Kontrollrat in Spanien. Die Entscheidung liegt bei ihnen; unsere Aufgabe ist es, dass ihnen alle Belege vorliegen.

WAS IN DEUTSCHLAND GILT

Drei Fälle, drei verschiedene Regeln.

Welche Regel gilt, hängt davon ab, was über den Schinken behauptet wird: eine Qualitätsangabe, eine spanische Ursprungsbezeichnung oder der Name eines geschützten deutschen Schinkens.

01

„Pata Negra“ bei importiertem Ibérico-Schinken

„Pata Negra“ ist keine geschützte Bezeichnung. Eine spanische Norm, das Königliche Dekret 4/2014, behält die Angabe dem Bellota-Schinken 100 % Ibérico vor; sie gilt für Schinken, der in Spanien hergestellt oder vermarktet wird. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sagen dazu nichts. In Deutschland greift das allgemeine Täuschungsverbot: Lebensmittel dürfen nicht mit Informationen in den Verkehr gebracht oder beworben werden, die Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nicht entsprechen (§ 11 LFGB). Hinzu kommt das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 5 UWG); Ansprüche können auch Mitbewerber und qualifizierte Verbände geltend machen.

02

Eine spanische Ursprungsbezeichnung, die das Produkt nicht hat

Jabugo, Guijuelo, Dehesa de Extremadura und Los Pedroches sind g.U. Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt sie gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung, auch in der Werbung, im Fernabsatz und in Domainnamen (Artikel 26). In Deutschland verbietet seit dem 16. Januar 2026 das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz solche Handlungen (§ 17). Vorgesehen sind Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung für Erzeugervereinigungen und Erzeuger (§ 29), Geldbußen bis zu 50.000 Euro (§ 40) und die Sperrung des Zugangs zu Domainnamen (§ 28).

03

Deutsche Schinken mit geschütztem Namen

Fünf deutsche Schinken sind eingetragen, alle als g.g.A.; eine g.U. gibt es nicht. Für sie gilt derselbe Schutz. Das Register führt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE); für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder zuständig, und die Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen müssen Beschwerden nachgehen.

In der Europäischen Union geschützte spanische Schinkennamen

  • Jabugo (g.U.)
  • Guijuelo (g.U.)
  • Dehesa de Extremadura (g.U.)
  • Los Pedroches (g.U.)
  • Jamón de Teruel / Paleta de Teruel (g.U.)
  • Jamón de Trevélez (g.g.A.)
  • Jamón de Serón (g.g.A.)
  • Pernil Cerretà (g.g.A.)
  • Jamón Serrano (g. t. S.)

Deutsche Schinken mit g.g.A.

  • Schwarzwälder Schinken
  • Ammerländer Schinken / Ammerländer Knochenschinken
  • Ammerländer Dielenrauchschinken / Ammerländer Katenschinken
  • Holsteiner Katenschinken
  • Westfälischer Knochenschinken

Amtliche Quellen, abgerufen am 6. Oktober 2026.

BeispielfallVL / IBÉRICO
Pata-Negra-SchinkenBellota 100 % IbéricoSchwarze PlombeBellota 50 % IbéricoRote PlombeCebo de Campo 50 % IbéricoGrüne PlombeCebo 50 % IbéricoWeiße Plombe
Was Suchmaschinen lesenIbérico Puro Bellota-Schinken 50%…Jabugo-Schinken Ibérico kaufen zum besten Preis…
Ihre MarkeErkannte NutzungenBeziehung prüfen

Marken und Netzwerke

„Pata Negra“ nur mit schwarzer Plombe

Die spanische Qualitätsnorm für Ibérico-Erzeugnisse (Königliches Dekret 4/2014) behält die Angabe dem Bellota-Schinken 100 % Ibérico vor. In Deutschland dürfen Lebensmittel nicht mit irreführenden Informationen in den Verkehr gebracht oder beworben werden (§ 11 LFGB).

Die Metadaten„Ibérico Puro“, ein Begriff, den die spanische Norm verbietet, bei einem Schinken mit 50 % Ibérico, und eine Ursprungsbezeichnung, die das Produkt nicht hat, stehen in Titel und Beschreibung, die Suchmaschinen anzeigen.

  • 01„Pata Negra“ bei 50 % und Cebo
  • 02Rote Plombe auf dem Foto
  • 03„Ibérico Puro“ im Titel
  • 04g.U. in Metadaten ohne Zertifikat

GEGENÜBER DER PLATTFORM

Die Plattform entscheidet. Die Fallakte belegt, dass sie informiert wurde.

Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.

Was die Verordnung von der Plattform verlangt

  • Den Eingang der Meldung bestätigen
  • Sorgfältig und frei von Willkür entscheiden
  • Die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mitteilen
  • Dienste für Nutzer aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen

Was eine Meldung nicht garantiert

Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.

  1. 01

    Eine Meldung, die die Plattform prüfen kann

    Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.

  2. 02

    Ein Verlauf der Meldungen und Antworten

    VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.

  3. 03

    Wenn der Verstoß andauert

    Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.

  4. 04

    Wenn die Plattform nicht handelt

    Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

Pata Negra
Angabe, die die spanische Norm dem Bellota-Schinken 100 % Ibérico vorbehält.
Plombe
Nummeriertes Etikett am Bein des Schinkens (spanisch: precinto). Die Farbe zeigt die Qualität: Schwarz, Rot, Grün oder Weiß.
Bellota
Eichelmast: Das Schwein frisst während der Montanera im Freiland Eicheln.
Montanera
Die Zeit von Herbst bis Winter, in der das Schwein in der Dehesa, dem lichten Eichenwald, Eicheln frisst.
Cebo und Cebo de Campo
Mit Futtermitteln gemästetes Schwein: im Stall (Cebo) oder im Freiland (Cebo de Campo).
% Ibérico-Rasse
Anteil der Ibérico-Rasse am Tier: 100 %, 75 % oder 50 %.
Markenetikett
Etikett des Herstellers. Es bescheinigt die Qualität nicht; das tut die Plombe.
g.U.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (spanisch: DOP), etwa Jabugo oder Guijuelo. Sie ist in der gesamten Europäischen Union geschützt.
RD 4/2014
Königliches Dekret 4/2014, die spanische Qualitätsnorm für Ibérico-Erzeugnisse. Es legt die Qualitäten und die Farbe jeder Plombe fest.
Metadaten
Texte einer Webseite, die Suchmaschinen lesen, etwa der Titel oder die Beschreibung.
Lebensmittelüberwachung
Aufgabe der Länder. Die Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen müssen Beschwerden nachgehen.
Consejo Regulador
Kontrollrat: die Stelle, die in Spanien eine Ursprungsbezeichnung verwaltet und kontrolliert.

HÄUFIGE FRAGEN

Wer „Pata Negra“ nennt, was es nicht ist, verschafft sich einen Vorteil.

Die Anzeige, die „Pata Negra“ zu jedem Preis verspricht, bekommt die Klicks, zulasten des Shops, der jede Plombe respektiert. Jeden Widerspruch zu dokumentieren, hilft denen, die korrekt kennzeichnen, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Welcher Schinken darf „Pata Negra“ heißen, und was gilt in Deutschland?

In Spanien, wo er hergestellt wird, darf nur Bellota-Schinken 100 % Ibérico „Pata Negra“ heißen, der einzige mit schwarzer Plombe; das legt die spanische Qualitätsnorm für Ibérico-Erzeugnisse fest (Königliches Dekret 4/2014). In Deutschland ist „Pata Negra“ keine geschützte Bezeichnung. Hier greift das allgemeine Täuschungsverbot: Lebensmittel dürfen nicht mit irreführenden Informationen in den Verkehr gebracht oder beworben werden (§ 11 LFGB).

Ein Onlineshop nennt Schinken „Pata Negra“, die keine schwarze Plombe tragen. Was kann ich tun?

Sie können es dokumentieren lassen. VigiaLabs gleicht Text, Bild, Plombe und Metadaten ab und dokumentiert jeden Befund mit Screenshot, Datum, Uhrzeit und URL. VigiaLabs reicht die Fallakte bei Google Ads ein; mit derselben Fallakte können Sie oder Ihr Berater sich an die Lebensmittelüberwachung Ihrer Kommune oder an die Wettbewerbszentrale wenden und, wenn eine Ursprungsbezeichnung betroffen ist, an deren Kontrollrat in Spanien.

Können ein Kontrollrat oder ein Verband von Ibérico-Erzeugern den Dienst nutzen?

Ja. Jabugo, Guijuelo, Dehesa de Extremadura und Los Pedroches sind geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), und die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt sie gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung, auch in der Werbung, im Fernabsatz und in Domainnamen. Die Fallakte sammelt die Anzeigen und Shops, die mit einer Ursprungsbezeichnung werben, die das Produkt nicht hat.

Kann die Täuschung in dem stecken, was Suchmaschinen anzeigen, und nicht auf der Seite selbst?

Ja. Ein Begriff, den die spanische Norm verbietet, etwa „Ibérico Puro“, oder eine Ursprungsbezeichnung, die das Produkt nicht hat, können in Titel und Beschreibung stehen, die Suchmaschinen anzeigen. Deshalb gleicht VigiaLabs auch die Metadaten jeder Seite mit Text, Bild und Plombe ab.

Garantiert VigiaLabs, dass der Shop sein Angebot korrigiert?

Nein. Die Entscheidung liegt bei der Plattform, der Lebensmittelüberwachung, der Wettbewerbszentrale oder dem Kontrollrat der Ursprungsbezeichnung. Die Aufgabe von VigiaLabs ist es, dass ihnen alle Belege vorliegen: Jeder Befund ist mit Screenshot, Datum, Uhrzeit und URL dokumentiert.

Was passiert, wenn die Plattform die gemeldete Anzeige nicht entfernt?

Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.

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