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GEOGRAFISCHE HERKUNFTSANGABEN

Einen geschützten Namen leiht man sich nicht.
In Anzeigen, Onlineshops, auf Marktplätzen und in Domainnamen.

  1. 01 / 08Der Name

    Ein Name, der für eine Herkunft bürgt

    Allgäuer Bergkäse, Mosel und Fränkischer Grünkern sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer ein Erzeugnis vermarktet, das der Produktspezifikation entspricht.

  2. 02 / 08Die Anzeige

    Auch „Typ Allgäuer Bergkäse“ nutzt den Namen

    Die Verordnung verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Die Anzeige nutzt ein Ansehen, das ihr nicht gehört.

  3. 03 / 08Der Onlineshop

    Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht

    Ein Fachhändler verkauft einen Riesling „à la Mosel“ aus einem anderen Anbaugebiet und sagt das auch. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.

  4. 04 / 08Der Marktplatz

    Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen

    Der Schutz gilt auch für Waren, die im Fernabsatz verkauft werden, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. In derselben Trefferliste stehen das geschützte Erzeugnis und Angebote, die nur seinen Namen nutzen.

  5. 05 / 08Die Domain

    Der geschützte Name in der Internetadresse

    Dieselben Regeln gelten für alle in der Union zugänglichen Domainnamen. Eine Domain, die den Namen nutzt, um ein anderes Erzeugnis zu verkaufen, fällt unter den Schutz.

  6. 06 / 08Die Regel

    Was Artikel 26 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  7. 07 / 08Die Beobachtung

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  8. 08 / 08Die Fallakte

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

    Der Name steht wieder für die Herkunft.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Ein Name, der für eine Herkunft bürgt. Ein Browserfenster mit der Überschrift „Drei Namen aus dem Register der Europäischen Union“ und drei Erzeugnissen: ein Stück Käse mit „Allgäuer Bergkäse“, eine Weinflasche mit „Mosel“ und eine Packung mit „Fränkischer Grünkern“. Über jedem erscheint ein goldenes Siegel mit den Buchstaben „g.U.“. Rechts unter „Wofür der Name bürgt“ ein großes Siegel „g.U.“ und das Etikett „Herkunft und Verfahren geprüft“.
  2. Auch „Typ Allgäuer Bergkäse“ nutzt den Namen. In die Suchmaschine wird „allgäuer bergkäse“ eingegeben. Zwei Anzeigen erscheinen: „Käse Typ Allgäuer Bergkäse“ mit „Lieferung in 24 h · Nicht aus dem Allgäu“, die rot umrandet wird, und „Allgäuer Bergkäse g.U.“ mit „Mit geschützter Ursprungsbezeichnung“. Rechts eine Karte „Was die Anzeige sagt“ mit „Typ Allgäuer Bergkäse“ und „Lieferung in 24 h“. Darunter steht das Etikett: Auch „Typ“ hilft nicht.
  3. Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht. Die Produktseite eines Onlineshops: eine Weinflasche, der Titel „Riesling trocken à la Mosel“, wobei „à la Mosel“ rot und unterstrichen ist, die Zeile „Herkunft: anderes Anbaugebiet“, der Preis „8,90 €“ und die Schaltfläche „In den Warenkorb“. Rechts erscheinen drei nummerierte Etiketten. Das erste: „Name ohne Berechtigung genutzt“. Das zweite: Auch „à la“ hilft nicht. Das dritte: „Die echte Herkunft auch nicht“.
  4. Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen. Ein Marktplatz mit der Überschrift „Marktplatz › Getreide › Grünkern“ zeigt vier Angebote für Grünkern: „Fränkischer Grünkern g.U.“ von Verkäufer A, das ein Häkchen erhält; „Typ Fränkischer Grünkern“ von Verkäufer B und „Wie Fränkischer Grünkern“ von Verkäufer C, die rot umrandet und mit einem Kreuz versehen werden; und „Grünkern ganzes Korn“ von Verkäufer D, ohne Markierung. Rechts drei nummerierte Etiketten: „4 Angebote für dasselbe Produkt“, „2 nutzen den Namen unberechtigt“ und „Fernabsatz ist eingeschlossen“.
  5. Der geschützte Name in der Internetadresse. Eine große Adresszeile zeigt „mosel-direkt.example“, wobei „mosel“ rot ist, und wird rot umrandet. Darunter der Shop dieser Domain: „Weißweine ab 4,90 €“ und drei Flaschen. Rechts drei nummerierte Etiketten: „Geschützter Name in der Domain“, „In der Union zugängliche Domain“ und „Es gelten dieselben Regeln“.
  6. Was Artikel 26 verbietet. Die Trefferliste des Marktplatzes mit ihren Markierungen, rechts eine Karte „Verordnung (EU) 2024/1143 · Artikel 26: Schutz“ mit drei Zeilen, die jeweils ein Häkchen erhalten: „Verwendung für andere Erzeugnisse“, Verboten; „Nachahmung oder Anspielung“, Verboten; und „Onlinehandel und Domainnamen“, Erfasst.
  7. VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht. Der Lichtkegel des Leuchtturms von VigiaLabs streicht über die Trefferliste des Marktplatzes, auf jedem Angebot erscheint ein Erfassungspunkt. Eine Fallakte hält vier Angaben fest: „Datierter Screenshot je Angebot“, „Ausdruck: Typ Fränkischer Grünkern“, „Verkäufer und Internetadresse“ und „Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143“, dazu „Screenshot · Datum · Uhrzeit · URL“.
  8. Der Nachweis, mit dem Sie handeln können. Von der Fallakte führen drei Wege zu „Vereinigung“, „Werbetreibender“ und „Plattform“. „Fallakte mit Nachweis“ erscheint, mit „Meldung rechtswidriger Inhalte“ und „Nachverfolgung bis zur Korrektur“. Im Fenster kehren die drei geschützten Erzeugnisse zurück, jedes mit seinem Siegel und einem Häkchen.

KURZ GESAGT

Ein Name, der für eine Herkunft bürgt

Allgäuer Bergkäse, Mosel und Fränkischer Grünkern sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer ein Erzeugnis vermarktet, das der Produktspezifikation entspricht.

01

Der Name

Einen eingetragenen Namen darf nur verwenden, wer ein Erzeugnis verkauft, das der Produktspezifikation entspricht.

02

Die Anzeige

„Typ“, „à la“ oder „wie“ ändern daran nichts: Der Schutz gilt auch dann.

03

Der Onlineshop

Die wahre Herkunft anzugeben, erlaubt die Verwendung des Namens nicht.

04

Der Marktplatz

Der Schutz gilt auch im Fernabsatz, Online-Marktplätze eingeschlossen.

05

Die Domain

Dieselben Regeln gelten für Domainnamen, die in der Union zugänglich sind.

06

Die Beobachtung

VigiaLabs sucht den Namen und sichert jeden Fund mit Nachweis.

UNSER ANSATZ

Ihr Ruf reicht über Ihre Website hinaus.

Was wir untersuchen

  • Markenerwähnungen und Gestaltung
  • Behauptete Netzwerkzugehörigkeit
  • Änderungen beobachteter Seiten

Ihr Nutzen

Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.

  1. 01

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  2. 02

    Was Artikel 26 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  3. 03

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

FÜR WEN

Wer einen Namen hütet, muss wissen, wo er verwendet wird.

Nach der EU-Verordnung können Erzeugervereinigungen rechtliche Maßnahmen ergreifen und Verstöße bekämpfen, indem sie die Verwendung des Namens auf dem Markt überwachen, auch auf Online-Benutzeroberflächen (Artikel 32).

01

Erzeugervereinigungen

Erfahren Sie, in welchen Anzeigen, Shops und Domains der Name auftaucht und wer ihn unberechtigt nutzt. In Deutschland gibt das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz, in Kraft seit dem 16. Januar 2026, Erzeugervereinigungen Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung, wenn im geschäftlichen Verkehr gegen Artikel 26 verstoßen wird und ihre Interessen dadurch beeinträchtigt werden (§ 29).

02

Erzeuger und Marken mit geschütztem Namen

Wer die Produktspezifikation einhält, konkurriert mit Anbietern, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Dieselben Ansprüche stehen auch den Erzeugern selbst zu; wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, schuldet dem berechtigten Nutzer des Namens Schadensersatz (§ 29 AgrarGeoSchDG).

03

Kanzleien und Patentanwälte

Sie erhalten die Tatsachen fertig dokumentiert, mit Screenshot, Datum und Internetadresse, für eine Abmahnung, eine Meldung an die Plattform oder eine Klage. Klagen aus § 29 AgrarGeoSchDG gelten als Kennzeichenstreitsachen (§ 38). Wer eine eingetragene Angabe im geschäftlichen Verkehr vorsätzlich oder fahrlässig für nicht erfasste Erzeugnisse verwendet, sie sich aneignet oder sie nachahmt, handelt zudem ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 40).

WAS GESCHÜTZT IST

Drei Produktgruppen, derselbe Schutz vor Missbrauch.

Für Lebensmittel, Weine und Spirituosen gilt Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143. Handwerkliche und industrielle Erzeugnisse haben eine eigene Verordnung, die ihre Namen im Onlinehandel und in Domainnamen in gleicher Weise schützt.

01

Lebensmittel und Agrarerzeugnisse

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.): Käse, Fleisch- und Wurstwaren, Gemüse, Backwaren, Bier oder Hopfen. Deutschland hat 97 eingetragene Namen, davon 85 g.g.A. und 12 g.U.

02

Weine und Spirituosen

Weine tragen eine g.U. oder eine g.g.A.: Deutschland zählt 46 Namen, darunter Mosel, Rheingau, Franken und Pfalz als g.U. sowie Landwein der Mosel oder Badischer Landwein als g.g.A. Spirituosen kennen nur eine Form, die geografische Angabe (Verordnung (EU) 2019/787): Deutschland hat 36, darunter Schwarzwälder Kirschwasser und Steinhäger.

03

Handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

Neuer EU-weiter Schutz, anwendbar seit dem 1. Dezember 2025 (Verordnung (EU) 2023/2411): etwa Schneidwaren, Uhren, Porzellan, Schmuck, Textilien oder Glas. Anträge nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entgegen; im Unionsregister steht am 7. Oktober 2026 noch kein deutscher Name. National geschützt sind „Solingen“ für Schneidwaren und „Glashütte“ für Uhren. Nach Angaben des DPMA endet dieser Schutz am 2. Dezember 2026, sofern bis dahin kein wirksamer Antrag auf EU-weiten Schutz gestellt worden ist. Bei Verstößen gegen den EU-Schutz können die Erzeugervereinigung, berechtigte Erzeuger, Handwerksorganisationen und Industrie- und Handelskammern Unterlassung verlangen (§ 135 Markengesetz).

Lebensmittel und Agrarerzeugnisse

  • Allgäuer Bergkäse
  • Schwarzwälder Schinken
  • Thüringer Rostbratwurst
  • Nürnberger Lebkuchen
  • Lübecker Marzipan
  • Aachener Printen
  • Spreewälder Gurken
  • Fränkischer Grünkern
  • Lüneburger Heidschnucke
  • Bayerisches Bier
  • Kölsch

Weine

  • Mosel
  • Rheingau
  • Franken
  • Pfalz
  • Baden

Spirituosen

  • Schwarzwälder Kirschwasser
  • Steinhäger
  • Deutscher Weinbrand
  • Bayerischer Gebirgsenzian

Handwerk und Industrie

  • Solingen (nationaler Schutz)
  • Glashütte (nationaler Schutz)

Amtliche Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026. Die Zahlen sind eine Zählung im Unionsregister zu diesem Datum.

BeispielfallVL / DOP
Marktplatz › Getreide › GrünkernFränkischer Grünkern g.U.Verkäufer ATyp Fränkischer GrünkernVerkäufer BWie Fränkischer GrünkernVerkäufer CGrünkern ganzes KornVerkäufer D
Was die Anzeige sagtKäse Typ Allgäuer BergkäseLieferung in 24 h · Nicht aus dem Allgäu
Die AnzeigeDer MarktplatzDie Domain

Die Regel

Was Artikel 26 verbietet

Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

Die BeobachtungWir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  • 01Datierter Screenshot je Angebot
  • 02Ausdruck: Typ Fränkischer Grünkern
  • 03Verkäufer und Internetadresse
  • 04Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143

GEGENÜBER DER PLATTFORM

Die Plattform entscheidet. Die Fallakte belegt, dass sie informiert wurde.

Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.

Was die Verordnung von der Plattform verlangt

  • Den Eingang der Meldung bestätigen
  • Sorgfältig und frei von Willkür entscheiden
  • Die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mitteilen
  • Dienste für Nutzer aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen

Was eine Meldung nicht garantiert

Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.

  1. 01

    Eine Meldung, die die Plattform prüfen kann

    Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.

  2. 02

    Ein Verlauf der Meldungen und Antworten

    VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.

  3. 03

    Wenn der Verstoß andauert

    Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.

  4. 04

    Wenn die Plattform nicht handelt

    Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
Name eines Erzeugnisses, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen verdankt und bei dem alle Produktionsschritte im abgegrenzten Gebiet erfolgen.
g.g.A. (geschützte geografische Angabe)
Name eines Erzeugnisses, dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften wesentlich auf den geografischen Ursprung zurückzuführen sind und bei dem wenigstens ein Produktionsschritt im abgegrenzten Gebiet erfolgt.
Produktspezifikation
Dokument, das das Erzeugnis, das abgegrenzte Gebiet und das Verfahren zu seiner Gewinnung beschreibt. Nur wer sie einhält, darf den Namen verwenden.
Anspielung
Liegt insbesondere vor, wenn ein Begriff, ein Zeichen oder eine Aufmachung beim Durchschnittsverbraucher einen gedanklichen Zusammenhang mit dem geschützten Erzeugnis herstellt, auch wenn der Name nicht vollständig verwendet wird.
Erzeugervereinigung
Zusammenschluss von Erzeugern desselben Erzeugnisses, ungeachtet der Rechtsform. Die Verordnung erlaubt ihr, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen und die Verwendung des Namens auf dem Markt zu überwachen. Das deutsche Gesetz unterscheidet antragstellende, allgemeine und anerkannte Erzeugervereinigungen (§ 2 AgrarGeoSchDG).
Online-Benutzeroberfläche
Website, Teil einer Website oder App, über die ein Erzeugnis angeboten wird: ein Onlineshop oder ein Marktplatz.
Rechtswidrige Inhalte
Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen. Was gegen den Schutz eines eingetragenen Namens verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065).
Geografische Herkunftsangabe
Begriff des Markengesetzes: Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr die geografische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen (§ 126). Sie dürfen nicht für Waren anderer Herkunft benutzt werden, wenn dadurch eine Gefahr der Irreführung über die Herkunft besteht (§ 127); Unterlassung können die nach § 8 Absatz 3 UWG Berechtigten verlangen (§ 128).

HÄUFIGE FRAGEN

Wer einen geschützten Namen nutzt, wirbt mit einem Ansehen, das ihm nicht gehört.

Ein „Typ“ oder ein „à la“ genügt, um mit der Arbeit derer zu verkaufen, die die Produktspezifikation einhalten. Zu beobachten, wo der Name auftaucht, hilft den berechtigten Erzeugern, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Kann eine Erzeugervereinigung überwachen, wie ihr geschützter Name im Internet verwendet wird?

Ja. Nach der Verordnung (EU) 2024/1143 können Erzeugervereinigungen die Verwendung des Namens auf dem Markt überwachen, auch auf Online-Benutzeroberflächen (Artikel 32). VigiaLabs durchsucht Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen und speichert jeden Fund mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

Darf man ein Produkt als „Typ“ oder „à la“ mit einem geschützten Namen verkaufen, etwa als „Typ Allgäuer Bergkäse“?

Nein, sofern das Erzeugnis nicht unter die Eintragung fällt. Die Verordnung (EU) 2024/1143 verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.

Ich halte die Produktspezifikation ein, andere verkaufen unter dem geschützten Namen, ohne es zu tun. Was kann ich tun?

Sie können jeden Fall dokumentieren lassen und Ihrer Erzeugervereinigung vorlegen. Wer die Produktspezifikation einhält, konkurriert mit Anbietern, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Ob in Deutschland Ansprüche nach § 29 des Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes bestehen, beurteilt Ihr Berater.

Kann man einem Marktplatz oder einer Plattform ein Angebot melden, das den geschützten Namen verwendet?

Ja. Was gegen Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden. Mit Zustimmung der Erzeugervereinigung weist VigiaLabs den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und meldet ihn der Plattform. Ob das Angebot entfernt wird, entscheidet die Plattform.

Welche Namen sind als g.U. oder g.g.A. geschützt, und wo gilt der Schutz?

Geschützt sind die im Register der Europäischen Union eingetragenen Namen: geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) für Lebensmittel und Weine, geografische Angaben für Spirituosen und, seit dem 1. Dezember 2025, für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Der Schutz gilt auch im Fernabsatz und für alle in der Union zugänglichen Domainnamen.

Was passiert, wenn die Plattform die gemeldete Anzeige nicht entfernt?

Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.

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