Der Name
Einen eingetragenen Namen darf nur verwenden, wer einen Käse verkauft, der der Produktspezifikation entspricht.
KÄSE
01 / 08Der Name
Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht.
02 / 08Die Anzeige
Die Verordnung verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Die Anzeige nutzt ein Ansehen, das ihr nicht gehört.
03 / 08Der Onlineshop
Ein Fachhändler verkauft einen Ziegenkäse „à la Altenburger“ aus einer anderen Region und sagt das auch. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.
04 / 08Der Marktplatz
Der Schutz gilt auch für Waren, die im Fernabsatz verkauft werden, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. In derselben Trefferliste stehen der geschützte Käse und Angebote, die nur seinen Namen nutzen.
05 / 08Die Domain
Dieselben Regeln gelten für alle in der Union zugänglichen Domainnamen. Eine Domain, die den Namen nutzt, um einen anderen Käse zu verkaufen, fällt unter den Schutz.
06 / 08Die Regel
Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.
07 / 08Die Beobachtung
Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.
08 / 08Die Fallakte
Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.
Der Name steht wieder für die Herkunft.
KURZ GESAGT
Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht.
Einen eingetragenen Namen darf nur verwenden, wer einen Käse verkauft, der der Produktspezifikation entspricht.
„Typ“, „à la“ oder „wie“ ändern daran nichts: Der Schutz gilt auch dann.
Die wahre Herkunft des Käses anzugeben, erlaubt die Verwendung des Namens nicht.
Der Schutz gilt auch im Fernabsatz, Online-Marktplätze eingeschlossen.
Dieselben Regeln gelten für Domainnamen, die in der Union zugänglich sind.
VigiaLabs sucht den Namen und sichert jeden Fund mit Nachweis.
UNSER ANSATZ
Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.
Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.
Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.
Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.
FÜR WEN
Deutschland hat 9 eingetragene Käsenamen, davon 6 g.U. und 3 g.g.A.; Italien hat 56, Frankreich 58. Der Schutz endet nicht an der Grenze: Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 gilt für jeden Namen im Unionsregister, in Deutschland also für Allgäuer Emmentaler ebenso wie für Parmigiano Reggiano, Feta oder Roquefort.
Erfahren Sie, in welchen Anzeigen, Shops und Domains der Name Ihres Käses auftaucht und wer ihn unberechtigt nutzt. Nach der EU-Verordnung können Erzeugervereinigungen die Verwendung des Namens auf dem Markt überwachen, auch auf Online-Benutzeroberflächen (Artikel 32). In Deutschland gibt ihnen das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung, wenn im geschäftlichen Verkehr gegen Artikel 26 verstoßen wird und ihre Interessen dadurch beeinträchtigt werden (§ 29).
Wer einen Käse nach der Produktspezifikation herstellt oder das Original einführt und verkauft, konkurriert mit Angeboten, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Erzeugern eines geschützten Käses stehen die Ansprüche aus § 29 AgrarGeoSchDG ebenfalls zu; wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, schuldet dem berechtigten Nutzer des Namens Schadensersatz. Geschützt ist dabei der eingetragene Name: Für „Emmentaler“ allein wurde bei der Eintragung von Allgäuer Emmentaler kein Schutz beantragt.
Sie erhalten die Tatsachen fertig dokumentiert, mit Screenshot, Datum und Internetadresse, für eine Abmahnung, eine Meldung an die Plattform oder eine Klage. Klagen aus § 29 AgrarGeoSchDG gelten als Kennzeichenstreitsachen (§ 38). Wer eine eingetragene Angabe im geschäftlichen Verkehr vorsätzlich oder fahrlässig für nicht erfasste Erzeugnisse verwendet, sie sich aneignet oder sie nachahmt, handelt zudem ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 40).
WAS DER GERICHTSHOF GESAGT HAT
Sie ergingen zu den Vorgängerverordnungen. Seit 2024 steht der Schutz in Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143.
In Deutschland wurde Käse als „Parmesan“ verkauft, der nicht der Spezifikation von Parmigiano Reggiano entsprach. Der Gerichtshof wies 2008 die Klage der Kommission gegen Deutschland ab. In den Entscheidungsgründen hielt er aber fest, dass „Parmesan“ als Anspielung auf die g.U. „Parmigiano Reggiano“ anzusehen ist und dass Deutschland nicht bewiesen hat, dass das Wort zur Gattungsbezeichnung geworden ist (Rechtssache C-132/05, Randnummern 49 und 57).
Käse, die nicht unter die geschützte Bezeichnung fielen, wurden mit Etiketten verkauft, die an die Mancha und an Don Quijote erinnerten. Der Gerichtshof entschied 2019, dass die Anspielung durch Bildzeichen erfolgen kann, auch dann, wenn ein Erzeuger aus derselben Gegend sie verwendet, dessen Käse nicht von der Bezeichnung erfasst sind (Rechtssache C-614/17, „Queso Manchego“).
Dänische Hersteller nannten einen Käse „Feta“, der nicht der Produktspezifikation entsprach und für Drittländer bestimmt war. Der Gerichtshof stellte 2022 fest, dass Dänemark gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, weil es diese Verwendung nicht vermieden und beendet hat (Rechtssache C-159/20). Heute steht es ausdrücklich in der Verordnung: Der Schutz gilt auch für Waren, die zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind (Artikel 26 Absatz 4).
Amtliche Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026. Die Zahlen sind eine Zählung im Unionsregister zu diesem Datum.
Die Regel
Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.
Die BeobachtungWir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.
GEGENÜBER DER PLATTFORM
Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.
Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.
Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.
VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.
Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.
Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.
GLOSSAR
Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.
HÄUFIGE FRAGEN
Ein „Typ“ auf dem Etikett genügt, um mit dem Ansehen der Käsereien zu verkaufen, die die Produktspezifikation einhalten. Zu beobachten, wo der Name auftaucht, hilft ihnen, auf Augenhöhe zu konkurrieren.
Nein, sofern der Käse nicht unter die Eintragung fällt. Die Verordnung (EU) 2024/1143 verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Geschützt ist der eingetragene Name: Für „Emmentaler“ allein wurde bei der Eintragung von Allgäuer Emmentaler kein Schutz beantragt.
Ja. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2019, dass die Anspielung durch Bildzeichen erfolgen kann, in einem Fall von Käse, der mit Etiketten verkauft wurde, die an die Mancha und an Don Quijote erinnerten (Rechtssache C-614/17). Schon 2008 hielt er fest, dass „Parmesan“ als Anspielung auf die g.U. „Parmigiano Reggiano“ anzusehen ist (Rechtssache C-132/05).
Eine Erzeugervereinigung kann den Fall dokumentieren und melden lassen. VigiaLabs durchsucht Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains und übergibt der Erzeugervereinigung die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weist VigiaLabs den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und meldet ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.
Sie konkurrieren mit Angeboten, die nur den Namen nutzen. Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen, und verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten.
VigiaLabs übergibt eine Fallakte je Fund, mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck. Sie ist eine Sammlung von Belegen, keine Entscheidung: Wie es weitergeht, entscheiden die Erzeugervereinigung, die Plattform oder die Stelle, die die Fallakte erhält.
Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.
LASSEN SIE UNS WEITER SEHEN
Erzählen Sie uns, was Sie beobachten möchten. Gemeinsam definieren wir einen passenden Umfang für Ihr Unternehmen.