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Geografische Herkunftsangaben

KÄSE

Ein geschützter Käsename ist keine Käsesorte.
In Anzeigen, Onlineshops, auf Marktplätzen und in Domainnamen.

  1. 01 / 08Der Name

    Ein geschützter Käsename ist kein Rezept

    Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht.

  2. 02 / 08Die Anzeige

    Auch „Typ Allgäuer Emmentaler“ nutzt den Namen

    Die Verordnung verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Die Anzeige nutzt ein Ansehen, das ihr nicht gehört.

  3. 03 / 08Der Onlineshop

    Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht

    Ein Fachhändler verkauft einen Ziegenkäse „à la Altenburger“ aus einer anderen Region und sagt das auch. Das Verbot gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist.

  4. 04 / 08Der Marktplatz

    Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen

    Der Schutz gilt auch für Waren, die im Fernabsatz verkauft werden, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. In derselben Trefferliste stehen der geschützte Käse und Angebote, die nur seinen Namen nutzen.

  5. 05 / 08Die Domain

    Der geschützte Name in der Internetadresse

    Dieselben Regeln gelten für alle in der Union zugänglichen Domainnamen. Eine Domain, die den Namen nutzt, um einen anderen Käse zu verkaufen, fällt unter den Schutz.

  6. 06 / 08Die Regel

    Was Artikel 26 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  7. 07 / 08Die Beobachtung

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  8. 08 / 08Die Fallakte

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

    Der Name steht wieder für die Herkunft.

Beschreibung der einzelnen Szenen
  1. Ein geschützter Käsename ist kein Rezept. Ein Browserfenster mit der Überschrift „Drei Namen aus dem Register der Europäischen Union“ und drei Stücken Käse: „Allgäuer Emmentaler“, „Altenburger Ziegenkäse“ und „Weißlacker“, jedes mit der Angabe „Käse“. Über jedem erscheint ein goldenes Siegel mit den Buchstaben „g.U.“. Rechts unter „Wofür der Name bürgt“ ein großes Siegel „g.U.“ und das Etikett „Herkunft und Verfahren geprüft“.
  2. Auch „Typ Allgäuer Emmentaler“ nutzt den Namen. In die Suchmaschine wird „allgäuer emmentaler“ eingegeben. Zwei Anzeigen erscheinen: „Käse Typ Allgäuer Emmentaler“ mit „Lieferung in 24 h · Nicht aus dem Allgäu“, die rot umrandet wird, und „Allgäuer Emmentaler g.U.“ mit „Mit geschützter Ursprungsbezeichnung“. Rechts eine Karte „Was die Anzeige sagt“ mit „Typ Allgäuer Emmentaler“ und „Lieferung in 24 h“. Darunter steht das Etikett: Auch „Typ“ hilft nicht.
  3. Die wahre Herkunft zu nennen, hilft nicht. Die Produktseite eines Onlineshops mit dem Pfad „Start › Käse › Ziegenkäse“: ein Stück Käse, der Titel „Ziegenkäse à la Altenburger“, wobei „à la Altenburger“ rot und unterstrichen ist, die Zeile „Herkunft: andere Region“, der Preis „5,90 €“ und die Schaltfläche „In den Warenkorb“. Rechts erscheinen drei nummerierte Etiketten. Das erste: „Name ohne Berechtigung genutzt“. Das zweite: Auch „à la“ hilft nicht. Das dritte: „Die echte Herkunft auch nicht“.
  4. Vier Angebote, zwei nutzen nur den Namen. Ein Marktplatz mit der Überschrift „Marktplatz › Käse › Schnittkäse“ zeigt vier Angebote für Käse: „Holsteiner Tilsiter g.g.A.“ von Verkäufer A, das ein Häkchen erhält; „Typ Holsteiner Tilsiter“ von Verkäufer B und „Wie Holsteiner Tilsiter“ von Verkäufer C, die rot umrandet und mit einem Kreuz versehen werden; und „Schnittkäse am Stück, 400 g“ von Verkäufer D, ohne Markierung. Rechts drei nummerierte Etiketten: „4 Angebote für dasselbe Produkt“, „2 nutzen den Namen unberechtigt“ und „Fernabsatz ist eingeschlossen“.
  5. Der geschützte Name in der Internetadresse. Eine große Adresszeile mit der Beschriftung „Adresse des Shops“ zeigt „weisslacker-direkt.example“, wobei „weisslacker“ rot ist, und wird rot umrandet. Darunter der Shop dieser Domain: „Käsespezialitäten ab 3,90 €“ und drei Stücke Käse. Rechts drei nummerierte Etiketten: „Geschützter Name in der Domain“, „In der Union zugängliche Domain“ und „Es gelten dieselben Regeln“.
  6. Was Artikel 26 verbietet. Die Trefferliste des Marktplatzes mit ihren Markierungen, rechts eine Karte „Verordnung (EU) 2024/1143 · Artikel 26: Schutz“ mit drei Zeilen, die jeweils ein Häkchen erhalten: „Verwendung für andere Erzeugnisse“, Verboten; „Nachahmung oder Anspielung“, Verboten; und „Onlinehandel und Domainnamen“, Erfasst.
  7. VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht. Der Lichtkegel des Leuchtturms von VigiaLabs streicht über die Trefferliste des Marktplatzes, auf jedem Angebot erscheint ein Erfassungspunkt. Eine Fallakte hält vier Angaben fest: „Datierter Screenshot je Angebot“, „Ausdruck: Typ Holsteiner Tilsiter“, „Verkäufer und Internetadresse“ und „Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143“, dazu „Screenshot · Datum · Uhrzeit · URL“.
  8. Der Nachweis, mit dem Sie handeln können. Von der Fallakte führen drei Wege zu „Vereinigung“, „Werbetreibender“ und „Plattform“. „Fallakte mit Nachweis“ erscheint, mit „Meldung rechtswidriger Inhalte“ und „Nachverfolgung bis zur Korrektur“. Im Fenster kehren die drei geschützten Käse zurück, jeder mit seinem Siegel und einem Häkchen.

KURZ GESAGT

Ein geschützter Käsename ist kein Rezept

Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen. Verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht.

01

Der Name

Einen eingetragenen Namen darf nur verwenden, wer einen Käse verkauft, der der Produktspezifikation entspricht.

02

Die Anzeige

„Typ“, „à la“ oder „wie“ ändern daran nichts: Der Schutz gilt auch dann.

03

Der Onlineshop

Die wahre Herkunft des Käses anzugeben, erlaubt die Verwendung des Namens nicht.

04

Der Marktplatz

Der Schutz gilt auch im Fernabsatz, Online-Marktplätze eingeschlossen.

05

Die Domain

Dieselben Regeln gelten für Domainnamen, die in der Union zugänglich sind.

06

Die Beobachtung

VigiaLabs sucht den Namen und sichert jeden Fund mit Nachweis.

UNSER ANSATZ

Ihr Ruf reicht über Ihre Website hinaus.

Was wir untersuchen

  • Markenerwähnungen und Gestaltung
  • Behauptete Netzwerkzugehörigkeit
  • Änderungen beobachteter Seiten

Ihr Nutzen

Einblick in mögliche Verwechslungen, die Ihre Marke und autorisierte Partner betreffen.

  1. 01

    VigiaLabs sucht, wo der Name auftaucht

    Wir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  2. 02

    Was Artikel 26 verbietet

    Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

  3. 03

    Der Nachweis, mit dem Sie handeln können

    Die Erzeugervereinigung erhält die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weisen wir den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und melden ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

FÜR WEN

Wer einen Käsenamen hütet, muss sehen, wo er verkauft wird.

Deutschland hat 9 eingetragene Käsenamen, davon 6 g.U. und 3 g.g.A.; Italien hat 56, Frankreich 58. Der Schutz endet nicht an der Grenze: Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 gilt für jeden Namen im Unionsregister, in Deutschland also für Allgäuer Emmentaler ebenso wie für Parmigiano Reggiano, Feta oder Roquefort.

01

Erzeugervereinigungen

Erfahren Sie, in welchen Anzeigen, Shops und Domains der Name Ihres Käses auftaucht und wer ihn unberechtigt nutzt. Nach der EU-Verordnung können Erzeugervereinigungen die Verwendung des Namens auf dem Markt überwachen, auch auf Online-Benutzeroberflächen (Artikel 32). In Deutschland gibt ihnen das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung, wenn im geschäftlichen Verkehr gegen Artikel 26 verstoßen wird und ihre Interessen dadurch beeinträchtigt werden (§ 29).

02

Käsereien, Importeure und Fachhändler

Wer einen Käse nach der Produktspezifikation herstellt oder das Original einführt und verkauft, konkurriert mit Angeboten, die nur den Namen nutzen. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten. Erzeugern eines geschützten Käses stehen die Ansprüche aus § 29 AgrarGeoSchDG ebenfalls zu; wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, schuldet dem berechtigten Nutzer des Namens Schadensersatz. Geschützt ist dabei der eingetragene Name: Für „Emmentaler“ allein wurde bei der Eintragung von Allgäuer Emmentaler kein Schutz beantragt.

03

Kanzleien und Patentanwälte

Sie erhalten die Tatsachen fertig dokumentiert, mit Screenshot, Datum und Internetadresse, für eine Abmahnung, eine Meldung an die Plattform oder eine Klage. Klagen aus § 29 AgrarGeoSchDG gelten als Kennzeichenstreitsachen (§ 38). Wer eine eingetragene Angabe im geschäftlichen Verkehr vorsätzlich oder fahrlässig für nicht erfasste Erzeugnisse verwendet, sie sich aneignet oder sie nachahmt, handelt zudem ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 40).

WAS DER GERICHTSHOF GESAGT HAT

Drei Urteile zu Käse, die über den Namen hinausgehen.

Sie ergingen zu den Vorgängerverordnungen. Seit 2024 steht der Schutz in Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143.

01

„Parmesan“ spielt auf den Namen an

In Deutschland wurde Käse als „Parmesan“ verkauft, der nicht der Spezifikation von Parmigiano Reggiano entsprach. Der Gerichtshof wies 2008 die Klage der Kommission gegen Deutschland ab. In den Entscheidungsgründen hielt er aber fest, dass „Parmesan“ als Anspielung auf die g.U. „Parmigiano Reggiano“ anzusehen ist und dass Deutschland nicht bewiesen hat, dass das Wort zur Gattungsbezeichnung geworden ist (Rechtssache C-132/05, Randnummern 49 und 57).

02

Auch Bilder spielen an

Käse, die nicht unter die geschützte Bezeichnung fielen, wurden mit Etiketten verkauft, die an die Mancha und an Don Quijote erinnerten. Der Gerichtshof entschied 2019, dass die Anspielung durch Bildzeichen erfolgen kann, auch dann, wenn ein Erzeuger aus derselben Gegend sie verwendet, dessen Käse nicht von der Bezeichnung erfasst sind (Rechtssache C-614/17, „Queso Manchego“).

03

Auch was in den Export geht

Dänische Hersteller nannten einen Käse „Feta“, der nicht der Produktspezifikation entsprach und für Drittländer bestimmt war. Der Gerichtshof stellte 2022 fest, dass Dänemark gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, weil es diese Verwendung nicht vermieden und beendet hat (Rechtssache C-159/20). Heute steht es ausdrücklich in der Verordnung: Der Schutz gilt auch für Waren, die zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind (Artikel 26 Absatz 4).

Deutsche Käse mit g.U.

  • Allgäuer Emmentaler
  • Allgäuer Bergkäse
  • Allgäuer Sennalpkäse
  • Weißlacker / Allgäuer Weißlacker
  • Altenburger Ziegenkäse
  • Odenwälder Frühstückskäse

Deutsche Käse mit g.g.A.

  • Holsteiner Tilsiter
  • Hessischer Handkäse / Hessischer Handkäs
  • Nieheimer Käse

Aus anderen Mitgliedstaaten, in Deutschland ebenso geschützt

  • Parmigiano Reggiano
  • Grana Padano
  • Gorgonzola
  • Mozzarella di Bufala Campana
  • Φέτα / Feta
  • Roquefort
  • Comté
  • Queso Manchego
  • Gouda Holland

Amtliche Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026. Die Zahlen sind eine Zählung im Unionsregister zu diesem Datum.

BeispielfallVL / QUESO
Marktplatz › Käse › SchnittkäseHolsteiner Tilsiter g.g.A.Verkäufer ATyp Holsteiner TilsiterVerkäufer BWie Holsteiner TilsiterVerkäufer CSchnittkäse am Stück, 400 gVerkäufer D
Was die Anzeige sagtKäse Typ Allgäuer EmmentalerLieferung in 24 h · Nicht aus dem Allgäu
Die AnzeigeDer MarktplatzDie Domain

Die Regel

Was Artikel 26 verbietet

Die Verordnung (EU) 2024/1143 schützt eingetragene Namen gegen jede kommerzielle Verwendung für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung und Anspielung sowie gegen alle sonstigen falschen oder irreführenden Angaben, auch auf Online-Benutzeroberflächen.

Die BeobachtungWir durchsuchen Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains nach dem geschützten Namen. Jeden Fund speichern wir mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck.

  • 01Datierter Screenshot je Angebot
  • 02Ausdruck: Typ Holsteiner Tilsiter
  • 03Verkäufer und Internetadresse
  • 04Norm: Art. 26 VO (EU) 2024/1143

GEGENÜBER DER PLATTFORM

Die Plattform entscheidet. Die Fallakte belegt, dass sie informiert wurde.

Ob eine Anzeige entfernt wird, entscheidet die Plattform. Eine Fallakte mit datierten, überprüfbaren Belegen hält fest, dass sie informiert wurde: Der Digital Services Act verpflichtet sie, die Meldung zu bearbeiten, sorgfältig zu entscheiden und ihre Entscheidung mitzuteilen. Ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren.

Was die Verordnung von der Plattform verlangt

  • Den Eingang der Meldung bestätigen
  • Sorgfältig und frei von Willkür entscheiden
  • Die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mitteilen
  • Dienste für Nutzer aussetzen, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen

Was eine Meldung nicht garantiert

Keine Meldung garantiert die Entfernung. Die Haftungsbefreiung wird für jede Anzeige einzeln beurteilt: Der Verlauf macht die Plattform nicht für Inhalte verantwortlich, die ihr nicht gemeldet wurden, und die Plattform kann die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.

  1. 01

    Eine Meldung, die die Plattform prüfen kann

    Jede Meldung nennt die genaue Adresse der Anzeige, erläutert, warum sie rechtswidrig ist, und enthält datierte Belege, die ein Dritter überprüfen kann. Die Plattform kann den Sachverhalt beurteilen, ohne selbst zu ermitteln.

  2. 02

    Ein Verlauf der Meldungen und Antworten

    VigiaLabs bewahrt jede gesendete Meldung und jede Entscheidung der Plattform mit Datum auf. Erscheint die Anzeige erneut, wird sie wieder dokumentiert und demselben Verlauf hinzugefügt.

  3. 03

    Wenn der Verstoß andauert

    Der Verlauf belegt, was die Plattform wusste und seit wann. Die Verordnung verpflichtet sie, ihre Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, nach vorheriger Warnung auszusetzen.

  4. 04

    Wenn die Plattform nicht handelt

    Gegen ihre Entscheidung ist sechs Monate lang eine Beschwerde bei der Plattform selbst möglich. Bearbeitet sie Meldungen nicht sorgfältig, können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, dem Koordinator für digitale Dienste in Deutschland.

GLOSSAR

Begriffe und Quellen auf einen Blick.

Jeder Fall wird mit Quellen und Kontext dokumentiert. Der Umfang wird je Markt vereinbart; die Verweise auf dieser Seite beziehen sich auf das Recht Deutschlands.

g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
Name eines Erzeugnisses, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen verdankt und bei dem alle Produktionsschritte im abgegrenzten Gebiet erfolgen.
g.g.A. (geschützte geografische Angabe)
Name eines Erzeugnisses, dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften wesentlich auf den geografischen Ursprung zurückzuführen sind und bei dem wenigstens ein Produktionsschritt im abgegrenzten Gebiet erfolgt.
Produktspezifikation
Dokument, das den Käse, das abgegrenzte Gebiet und das Verfahren zu seiner Gewinnung beschreibt. Nur wer sie einhält, darf den Namen verwenden.
Anspielung
Liegt insbesondere vor, wenn ein Begriff, ein Zeichen oder eine Aufmachung beim Durchschnittsverbraucher einen gedanklichen Zusammenhang mit dem geschützten Erzeugnis herstellt, auch wenn der Name nicht vollständig verwendet wird.
Gattungsbezeichnung
Name eines Erzeugnisses, der in der Union der dafür gemeinhin übliche Name geworden ist, obwohl er sich auf einen Ort, eine Region oder ein Land bezieht. Gattungsbezeichnungen werden nicht eingetragen, und eingetragene Namen werden nicht zu Gattungsbezeichnungen. Enthält ein zusammengesetzter Name einen Begriff, der als Gattungsbezeichnung gilt, ist dessen Verwendung in der Regel kein Verstoß: Für „Emmentaler“ allein wurde bei der Eintragung von Allgäuer Emmentaler kein Schutz beantragt.
Erzeugervereinigung
Zusammenschluss von Erzeugern desselben Erzeugnisses, ungeachtet der Rechtsform. Die Verordnung erlaubt ihr, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen und die Verwendung des Namens auf dem Markt zu überwachen. Das deutsche Gesetz unterscheidet antragstellende, allgemeine und anerkannte Erzeugervereinigungen (§ 2 AgrarGeoSchDG).
Online-Benutzeroberfläche
Website, Teil einer Website oder App, über die ein Erzeugnis angeboten wird: ein Onlineshop oder ein Marktplatz.
Rechtswidrige Inhalte
Informationen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen. Was gegen den Schutz eines eingetragenen Namens verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065).
Geografische Herkunftsangabe
Begriff des Markengesetzes: Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr die geografische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen (§ 126). Sie dürfen nicht für Waren anderer Herkunft benutzt werden, wenn dadurch eine Gefahr der Irreführung über die Herkunft besteht (§ 127); Unterlassung können die nach § 8 Absatz 3 UWG Berechtigten verlangen (§ 128).

HÄUFIGE FRAGEN

Wer einen geschützten Käsenamen nutzt, verschafft sich einen Vorteil.

Ein „Typ“ auf dem Etikett genügt, um mit dem Ansehen der Käsereien zu verkaufen, die die Produktspezifikation einhalten. Zu beobachten, wo der Name auftaucht, hilft ihnen, auf Augenhöhe zu konkurrieren.

Darf man einen Käse als „Typ Allgäuer Emmentaler“ oder „à la Altenburger“ verkaufen?

Nein, sofern der Käse nicht unter die Eintragung fällt. Die Verordnung (EU) 2024/1143 verbietet die widerrechtliche Aneignung, die Nachahmung und die Anspielung, auch wenn der Name zusammen mit Ausdrücken wie „Typ“, „à la“ oder „wie“ verwendet wird. Geschützt ist der eingetragene Name: Für „Emmentaler“ allein wurde bei der Eintragung von Allgäuer Emmentaler kein Schutz beantragt.

Kann ein Etikett auf einen geschützten Käse anspielen, ohne dessen Namen zu verwenden?

Ja. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied 2019, dass die Anspielung durch Bildzeichen erfolgen kann, in einem Fall von Käse, der mit Etiketten verkauft wurde, die an die Mancha und an Don Quijote erinnerten (Rechtssache C-614/17). Schon 2008 hielt er fest, dass „Parmesan“ als Anspielung auf die g.U. „Parmigiano Reggiano“ anzusehen ist (Rechtssache C-132/05).

Was kann eine Erzeugervereinigung tun, wenn ein Onlineshop oder eine Domain ihren Käsenamen verwendet?

Eine Erzeugervereinigung kann den Fall dokumentieren und melden lassen. VigiaLabs durchsucht Anzeigen, Onlineshops, Marktplätze und Domains und übergibt der Erzeugervereinigung die Fallakte. Mit ihrer Zustimmung weist VigiaLabs den Werbetreibenden oder den Shop auf den Verstoß hin und meldet ihn der Plattform: Was gegen Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 verstößt, gilt als rechtswidriger Inhalt, und jede Person oder Einrichtung kann ihn melden.

Meine Käserei stellt einen Käse mit geschütztem Namen her. Was bedeutet es für mich, wenn andere den Namen unberechtigt nutzen?

Sie konkurrieren mit Angeboten, die nur den Namen nutzen. Allgäuer Emmentaler, Altenburger Ziegenkäse und Weißlacker sind im Register der Europäischen Union eingetragen, und verwenden darf einen solchen Namen nur, wer einen Käse vermarktet, der der Produktspezifikation entspricht. Die Fallakte zeigt Fall für Fall, was angeboten wird, wo und mit welchen Worten.

Was übergibt VigiaLabs, wenn ein geschützter Käsename unberechtigt verwendet wird?

VigiaLabs übergibt eine Fallakte je Fund, mit datiertem Screenshot, Internetadresse, Verkäufer und verwendetem Ausdruck. Sie ist eine Sammlung von Belegen, keine Entscheidung: Wie es weitergeht, entscheiden die Erzeugervereinigung, die Plattform oder die Stelle, die die Fallakte erhält.

Was passiert, wenn die Plattform die gemeldete Anzeige nicht entfernt?

Die Entscheidung liegt bei der Plattform, aber sie ist dokumentiert. VigiaLabs bewahrt jede Meldung mit ihren datierten Belegen und jede Antwort auf. Der Digital Services Act verpflichtet die Plattform, sorgfältig zu entscheiden; ist die Rechtswidrigkeit offensichtlich und wird sie nicht zügig tätig, kann sie ihre Haftungsbefreiung verlieren. Mit diesem Verlauf können Sie oder Ihr Berater Beschwerde bei der Plattform selbst oder bei der Bundesnetzagentur einlegen.

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